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ID:15102
Type:L/documents; literature
Area:KA/Kredit, allgemein
Keywords:Forderungsverzicht; Forderungen
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Albrecht Nehls
Title:Skontoabrede und Fälligkeit
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:S.1657-1660
Publishing date:09/23/1995
I. Einleitung

     Skontovereinbarungen gehören zum Standardinstrumentarium des
     Wirtschaftsverkehrs. Sie finden Verwendung in einer Vielzahl
     von Rechtsgeschäften insbesondere des Handels, aber auch
     anderer Bereiche des Wirtschaftslebens. Nachfolgend soll ein
     Teilaspekt dieser Vereinbarungen näher beleuchtet werden,
     nämlich die kontrovers beurteilte Frage, ob eine Skontoabrede
     Einfluß auf die Fälligkeit der skontierbaren Forderung hat.
     Dabei werden als Grundlegung zunächst Rechtsnatur und
     Zustandekommen der Skontoabrede dargestellt (unter II.), um
     sodann die eigentliche Fragestellung zu behandeln (unter III.)
     Ausgangsfall soll ein Kaufvertrag sein, bei dem der Verkäufer
     dem Käufer ein Skonto auf die Kaufpreisforderung einräumt.
     (...)

     III. Ergebnis

     Mit einer Skontovereinbarung ist kein Aufschub der Fälligkeit
     der Forderung bis zum Ende der Skontofrist verbunden. Eine
     entsprechende Vereinbarung würde den Interessen des Gläubigers
     widersprechen, der sich der Möglichkeit begeben würde, vor
     Ablauf der Skontofrist mit einer Gegenforderung aufzurechnen
     und zudem seinen Zinsanspruch aus § 353 HGB auch bei nicht
     fristgerechter Zahlung des Schuldners verlieren würde. In dem
     vom Gläubiger an den Schuldner gerichteten Angebot auf
     Abschluß einer Skontovereinbarung kann daher nicht auch ein
     Angebot auf Abschluß einer Leistungszeitabrede gesehen werden.
     Der Gläubiger honoriert mit dem Teilerlaß seiner Forderung
     eine Leistung des Schuldners, die zwar nicht schneller erfolgt
     als geschuldet, jedoch schneller als sie aus tatsächlichen
     Gründen durchsetzbar st. Der den Verzicht des Gläubigers
     kompensierende Vorteil liegt in der Verringerung seines
     Kreditrisikos sowie in dem Gewinn an Liquidität.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 17/10/95. Last changed: 17/10/95.
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