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ID:15086
Type:L/documents; literature
Area:KS/Sicherheiten, Bürgschaft
Keywords:Kredite; Freigabeklausel; Übersicherung; Deckungsgrenze
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Pfeiffer, Thomas
Title:
Übersicherung, Freigabeanspruch, Freigabeklauseln. Unsicherheit
     im Recht der Sicherungsgeschäfte - Ursachen, Auswege
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:1565-1573
Publishing date:09/09/1995
VI. Zentrale Thesen
     1. Die Bestellung von Sicherheiten unterliegt nur dann der
     AGB-Inhaltskontrolle, wenn sie formularmäßig erfolgt. Dies ist bei
     der Sicherungsübertragung von Einzelgegenständen regelmäßig zu
     verneinen.

     2. Soweit der Umfang einer Sicherungsübertragung der
     Inhaltskontrolle nach § 9 AGBG unterliegt, kann der Sicherungsnehmer
     angemessene Sicherung, aber keine Übersicherung verlangen. Die vom
     BGH gezogene Grenze einer, bezogen auf den realisierbaren Wert des
     Sicherungsguts, nominellen Übersicherung von 20 % erscheint
     akzeptabel.

     3. Die Festlegung eines Maßstabs für die Bewertung des
     Sicherungsguts stellt eine offene Flanke jeder formularmäßigen
     Freigabeklausel dar.

     4. Die Wertentscheidung des § 6 Abs. 1 AGBG für die
     Aufrechterhaltung des Geschäfts bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln
     wird im Recht der Formularsicherheiten nicht hinreichend beachtet.
     Ist eine formularmäßige Freigaberegelung unwirksam, tritt an deren
     Stelle der allgemeine Freigabeanspruch.

     5. Nach dem allgemeinen Freigabeanspruch kann der Sicherungsgeber
     auch während der Laufzeit des Kredits Teilfreigabe verlangen, soweit
     eine nachhaltige Übersicherung eingetreten ist. Bei der Beurteilung
     der Übersicherung ist der realisierbare Wert des Sicherungsguts
     zuzüglich Nebenforderungen zugrundezulegen.

     6. Der allgemeine Freigabeanspruch ist dem Grunde nach durch AGB
     nicht wirksam abdingbar. Die Bedeutung formularmäßiger
     Freigabeklauseln ergibt sich dementsprechend aus dem Umfang
     zulässiger Pauschalierungen.

     7. Ermessensabhängige Freigabeklauseln sind unwirksam; an ihre
     Stelle tritt gemäß § 6 Abs. 2 AGBG der allgemeine Freigabeanspruch.

     8. Eine zahlenmäßig bestimmte Deckungsgrenze ist keine
     Wirksamkeitsvoraussetzung für die Bestellung von Globalsicherheiten.
     Einer solchen Deckungsgrenze bedarf es lediglich, soweit der
     Sicherungsgeber formularmäßig eine nominelle Übersicherung
     ausbedingen will.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 28/09/95. Last changed: 28/09/95.
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