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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 15086 | Type: | L/documents; literature | Area: | KS/Sicherheiten, Bürgschaft | Keywords: | Kredite; Freigabeklausel; Übersicherung; Deckungsgrenze | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Pfeiffer, Thomas | Title: | Übersicherung, Freigabeanspruch, Freigabeklauseln. Unsicherheit
im Recht der Sicherungsgeschäfte - Ursachen, Auswege | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 1565-1573 | Publishing date: | 09/09/1995 | VI. Zentrale Thesen
1. Die Bestellung von Sicherheiten unterliegt nur dann der
AGB-Inhaltskontrolle, wenn sie formularmäßig erfolgt. Dies ist bei
der Sicherungsübertragung von Einzelgegenständen regelmäßig zu
verneinen.
2. Soweit der Umfang einer Sicherungsübertragung der
Inhaltskontrolle nach § 9 AGBG unterliegt, kann der Sicherungsnehmer
angemessene Sicherung, aber keine Übersicherung verlangen. Die vom
BGH gezogene Grenze einer, bezogen auf den realisierbaren Wert des
Sicherungsguts, nominellen Übersicherung von 20 % erscheint
akzeptabel.
3. Die Festlegung eines Maßstabs für die Bewertung des
Sicherungsguts stellt eine offene Flanke jeder formularmäßigen
Freigabeklausel dar.
4. Die Wertentscheidung des § 6 Abs. 1 AGBG für die
Aufrechterhaltung des Geschäfts bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln
wird im Recht der Formularsicherheiten nicht hinreichend beachtet.
Ist eine formularmäßige Freigaberegelung unwirksam, tritt an deren
Stelle der allgemeine Freigabeanspruch.
5. Nach dem allgemeinen Freigabeanspruch kann der Sicherungsgeber
auch während der Laufzeit des Kredits Teilfreigabe verlangen, soweit
eine nachhaltige Übersicherung eingetreten ist. Bei der Beurteilung
der Übersicherung ist der realisierbare Wert des Sicherungsguts
zuzüglich Nebenforderungen zugrundezulegen.
6. Der allgemeine Freigabeanspruch ist dem Grunde nach durch AGB
nicht wirksam abdingbar. Die Bedeutung formularmäßiger
Freigabeklauseln ergibt sich dementsprechend aus dem Umfang
zulässiger Pauschalierungen.
7. Ermessensabhängige Freigabeklauseln sind unwirksam; an ihre
Stelle tritt gemäß § 6 Abs. 2 AGBG der allgemeine Freigabeanspruch.
8. Eine zahlenmäßig bestimmte Deckungsgrenze ist keine
Wirksamkeitsvoraussetzung für die Bestellung von Globalsicherheiten.
Einer solchen Deckungsgrenze bedarf es lediglich, soweit der
Sicherungsgeber formularmäßig eine nominelle Übersicherung
ausbedingen will. | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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