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Result No. 1 / 1:
ID:15070
Type:L/documents; literature
Area:SA/Kapitalanlage: Immobilien, Vermögensverwaltung,-beratung, time-sharing, Edelmetalle,
Keywords:Vermögensverwaltung; Informationspflicht; Privatautonomie
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Schäfer, Frank A.
Title:
Vereinbarungen über Benachrichtigungspflichten in
     Vermögensverwaltungsverträgen
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:1009-1013
Publishing date:06/10/1995
...
     IV. Folgen eines Verstoßes gegen die Benachrichtigungspflicht

     Verstößt ein Vermögensverwalter gegen die ihm obliegende - ggfls.
     durch AGB konkretisierte - Benachrichtigungspflicht, kann er sich
     grundsätzlich schadensersatzpflichtig machen. Ein Schaden entsteht
     dem Anleger dann, wenn ihm durch die Unterlassung einer
     Benachrichtigung die Möglichkeit der Kündigung des
     Vermögensverwaltungsvertrages oder der Abgabe von Weisungen an den
     Vermögensverwalter genommen wird, er entsprechende Weisungen
     gegeben hätte und das Vermögen mangels Abgabe der Weisungen bzw.
     Kündigung des Vermögensverwaltungsvertrages weiter an Wert verliert.
     Der Vermögensverwalter kann dann für die Vermögensverluste haften,
     die nach dem zeitpunkt der unterlassenen Benachrichtigung eintreten.

     Verlangt der Vermögensinhaber von dem Vermögensverwalter
     Schadensersatz wegen Nicht- bzw. Schlechterfüllung seiner
     Benachrichtigungspflicht, so hat er das Vorliegen der
     Voraussetzungen des § 666 BGB zu beweisen, insbesondere also die
     Erforderlichkeit der Nachrichten. Schwierigkeiten dürfte hier
     regelmäßig der Beweis der hypothetischen Handlung des
     Vermögensinhabers, also die Kündigung des
     Vermögensverwaltungsvertrages oder die Abgabe von Weisungen zur
     Anlage des Vermögens in risikoärmeren Wertpapieren, geben. Insoweit
     erscheint naheliegend, wie bei den Fragen der hypothetischen
     Kausalität bei der fehlerhaften Anlageberatung eine Beweislastumkehr
     oder zumindest einen Beweis des ersten Anscheins für die Kündigung
     des Vermögensverwaltungsvertrages bzw. die Abgabe einer Weisung zur
     Anlage in risikoärmeren Wertpapieren seitens des Vermögensinhabers
     zu unterstellen.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 22/07/95. Last changed: 22/07/95.
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