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ID:15066
Type:L/documents; literature
Area:SW/Wertpapiere: Aktien, Anleihen, Investmentfonds(Aktien-, Renten-, Misch-,Geldmarktfonds), Aktienbörsen, Broker
Keywords:Investmentfonds; Steuerrecht
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Nieding, Klaus
Title:
Rechtliche Zulässigkeit der Umlage von steuergesetzlich bedingten
     Kosten auf Investmentfonds-Anleger
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:965-971
Publishing date:06/03/1995
Mit der Einführung der Kapitalertragsteuer (Zinsabschlag) haben
     Privatanleger seit dem 1. Januar 1993 die Möglichkeit, Zinseinkünfte
     bis zu bestimmten Grenzen vor einer Besteuerung zu schützen. Mittel
     hierzu ist der sogenannte "Freistellungsauftrag", der es erlaubt,
     bei Ledigen bis zu 6.100,- DM und bei Verheirateten bis zu 12.200,-
     DM an Zinserträgen steuerfrei einzunehmen. Privatanleger, die
     Anteilscheine von inländischen Publikumsfonds deutscher
     Investmentgesellschaften auf Depot-Konten bei den jeweiligen
     Gesellschaften bzw. deren Mutterinstituten verbucht haben, haben
     ebenfalls die Möglichkeit, mittels Freistellungsauftrag den
     entsprechenden Betrag an Zinseinkünften ohne Abzug von
     Kapitalertragsteuer (Zinsabschlag) zu vereinnahmen. Seit Einführung
     der sogenannten "Zwischengewinn-Besteuerung" durch das
     Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz (StMBG) seit
     dem 1. Januar 1994 erlangen die Freistellungsaufträge nicht nur bei
     der regelmäßig einmal im Jahr stattfindenden Ausschüttung der
     Erträge, sondern auch bei unterjährigen Verkäufen der Anteilscheine
     Bedeutung. Denn auch in diesem Fall ist im Verkaufspreis ein
     sogenannter Zwischengewinn enthalten, der zu versteuern ist, wenn
     kein ausreichender Freistellungsauftrag vorliegt.
     s
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 22/07/95. Last changed: 22/07/95.
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