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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 15066 | Type: | L/documents; literature | Area: | SW/Wertpapiere: Aktien, Anleihen, Investmentfonds(Aktien-, Renten-, Misch-,Geldmarktfonds), Aktienbörsen, Broker | Keywords: | Investmentfonds; Steuerrecht | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Nieding, Klaus | Title: | Rechtliche Zulässigkeit der Umlage von steuergesetzlich bedingten
Kosten auf Investmentfonds-Anleger | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 965-971 | Publishing date: | 06/03/1995 | Mit der Einführung der Kapitalertragsteuer (Zinsabschlag) haben
Privatanleger seit dem 1. Januar 1993 die Möglichkeit, Zinseinkünfte
bis zu bestimmten Grenzen vor einer Besteuerung zu schützen. Mittel
hierzu ist der sogenannte "Freistellungsauftrag", der es erlaubt,
bei Ledigen bis zu 6.100,- DM und bei Verheirateten bis zu 12.200,-
DM an Zinserträgen steuerfrei einzunehmen. Privatanleger, die
Anteilscheine von inländischen Publikumsfonds deutscher
Investmentgesellschaften auf Depot-Konten bei den jeweiligen
Gesellschaften bzw. deren Mutterinstituten verbucht haben, haben
ebenfalls die Möglichkeit, mittels Freistellungsauftrag den
entsprechenden Betrag an Zinseinkünften ohne Abzug von
Kapitalertragsteuer (Zinsabschlag) zu vereinnahmen. Seit Einführung
der sogenannten "Zwischengewinn-Besteuerung" durch das
Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz (StMBG) seit
dem 1. Januar 1994 erlangen die Freistellungsaufträge nicht nur bei
der regelmäßig einmal im Jahr stattfindenden Ausschüttung der
Erträge, sondern auch bei unterjährigen Verkäufen der Anteilscheine
Bedeutung. Denn auch in diesem Fall ist im Verkaufspreis ein
sogenannter Zwischengewinn enthalten, der zu versteuern ist, wenn
kein ausreichender Freistellungsauftrag vorliegt.
s | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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