FIS Money Advice
 
  
           
 
  
Your Request:
ID(15004)[Back] [Next] [Edit request]
Result No. 1 / 1:
ID:15004
Type:L/documents; literature
Area:SW/Wertpapiere: Aktien, Anleihen, Investmentfonds(Aktien-, Renten-, Misch-,Geldmarktfonds), Aktienbörsen, Broker
Keywords:Aktiengesellschaften; Aktienhandel; Börsenzulassung
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Fluck, Jürgen
Title:
Zum Verzicht des Begünstigten auf Rechte aus einem Verwaltungsakt
     am Beispiel der Börsenzulassung
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:553-560
Publishing date:04/01/1995
Der Verzicht des Bürgers auf Rechte ist im öffentlichen Recht nur
     in einigen Bereichen durch Rechtsvorschriften geregelt. Dies war
     in der Vergangenheit immer wieder Anlaß zur Diskussion. Ein
     spektakuläres Beispiel gab der Verzicht eines Politikers auf seinen
     Doktortitel, der unter Verstoß gegen die einschlägige
     Promotionsordnung erworben worden war. Jüngstes Beispiel ist der
     Verzicht einer Aktiengesellschaft auf die Zulassung ihrer Aktien
     zum Börsenhandel mit amtlicher Notierung an allen deutschen
     Regionalbörsen bis auf die Frankfurter Wertpapierbörse. Anhand dieses
     Beispielfalles soll den Rechtsfragen des Verzichts auf
     Berechtigungen aus einem Verwaltungsakt nachgegangen werden.
     Eine öffentlich-rechtliche Berechtigung kann durch Verzicht
     erlöschen. Im Verwaltungsrecht ist umstritten, wann eine
     Rechtsposition, die durch Verwaltungsakt eingeräumt wurde, durch
     Verzicht des Adressaten zum Erlöschen gebracht werden kann. Es
     handelt sich dabei um mitwirkungsbedürftige Verwaltungsakte, da das
     Verwaltungsrecht aufgedrängte Berechtigungen nicht kennt.
     (Belastende) Verwaltungsakte, deren Erlaß nicht durch Mitwirkung
     des Adressaten bedarf, können durch Verzicht nicht zum Erlöschen
     gebracht werden.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
Back - Next - Edit request
  
           
    Created: 12/05/95. Last changed: 12/05/95.
Information concerning property and copy right of the content will be given by the Institut For Financial Services (IFF) on demand. A lack of explicit information on this web site does not imply any right for free usage of any content.