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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 15002 | Type: | L/documents; literature | Area: | BA/Kreditinstitute,insgesamt - Finanzkonzerne, Zentralbanken, Staatsbanken; ET/private Haushalte: Steuern, Kapitzalerträge -Besteuerung, Steueroasen, Kapitalflucht; BAK/Kreditinstitute + Kriminalität | Keywords: | Kreditinstitute; Steuerhinterziehung,Beihilfe; Bankgeheimnis; Durchsuchungsbeschluß; Mitarbeiter | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Streck, Michael | Title: | Die Banken und Sparkassen in der Spannung zwischen Kundenberatung und Steuerfahndung | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 719 | Publishing date: | 04/17/1999 | Bei den Bankkunden steht zunehmend die Steuererhebung im Mittelpunkt. Es geht um die Nachversteuerung der Beträge, evtl des Kapitals. Außerdem geht es der Finanzverwaltung darum, die dunklen Vermögen dauerhaft in die Helle der Besteuerung zu transferieren. Die Strafe tritt zurück. Die Strafsätze nach Strafbefehl oder § 153a StPO werden günstig gestaltet. Die Handhabung des § 371 AO läßt erkennen, daß man jede Möglichkeit bis zur Rechtswidrigkeit nutzen will, um der Selbstanzeige zum Erfolg zu verhelfen. § 258a StGB - Strafvereitelung im Amt -steht im Raum. Zu Bankmitarbeitern liegen die ersten Anklagen vor. Man kann darüber nachdenken, ob dies der Beginn einer Lawine, oder nur vereinzelte Drohsignale sind. Dies ist schwer vorauszusagen. Für die Bankmitarbeiter bieten sich andere, elegantere Lösungen an. Einmal gibt es die Erledigung nach § 153a STPO. Die Verfahren werden gegen eine Geldzahlung eingestellt. Bei Steuerfahndungsstellen wird die Waffe des § 30 OWiG hergerichtet, die ihrer Natur nach die beste Lösung für die Banken sein könnte. Nach dieser Vorschrift kann, bei unklarer Verantwortungslage, auch der Verdacht einer vorsätzlichen Steuerhinterziehung durch eine Geldzahlung der Bank abgegolten werden. ... Banken werdeden ihre Sonderstellung nicht zurückgewinnen können.Sie werden auch in Zukunft im Steuerfahndungsgeschehen sich so behandeln lassen müssen wie andere Unternehmen. Was die Steuermoral anbelangt, so wird es keine Besserung geben. Die Pläne der Rot-Grünen Regierung zur Besetuerung der Zinsen lassen nicht hoffen, daß man den Mut zu einer Reform hat (z.B. zur Einführung der in Österreich praktizierten Abgeltungssteuer). Solange die Steuersatzsenkung immer mit einer "Gegenfinanzierung" verknüpft wird, fehlt es auch an der notwendigen Steuerentlastung zur Hebung der Steuermoral. In Europa wird es weiterhin des Wettbewerb der Steuerparadiese geben. Und solange die Staaten der Europäischen Union nicht einmal auf eine effektive Modalität der Zinsbesteuerung einigen können, ist auch von Europa aus eine Gesundung der Steuermoral nicht zu erwarten. .. | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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