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ID:14989
Type:L/documents; literature
Area:SA/Kapitalanlage: Immobilien, Vermögensverwaltung,-beratung, time-sharing, Edelmetalle,
Keywords:Termingeschäfte; Insolvenzverfahren; Verrechnung; Bankenaufsicht
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Bosch, Ulrich
Title:Finanztermingeschäfte in der Insolvenz - Zum Insolvenzverfahren - Teil II"
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:413-428
Publishing date:03/11/1995
Zum Schluß einige rechtspolitische Anmerkungen:
     Das erklärte Ziel der Neuregelung, nämlich die Möglichkeit des
     bilateralen Netting von Finanz-Derivaten klarzustellen, ist erreicht
     worden. Bestimmte wichtige Einzelheiten (etwa betreffend
     Kassageschäfte und Geschäfte mit Restlaufzeit unter zwei Tagen, das
     Marktpreiserfordernis, die DM-Denominierung der
     Ausgleichsforderungen sind im Gesetzestext nicht so klar geregelt
     worden, wie dies möglich gewesen wäre. Dies ist bedauerlich, führt
     aber m.E. nicht zu Zweifeln von Gewicht, zumal die Praxis solchen
     Zweifeln durch vertragliche Regelungen begegnen kann. Die
     Neuregelung hat, zusätzlich zu der bereits durch die Rechtsprechung
     erfolgten Klärung, verdeutlicht, daß solche Regelungen jedenfalls
     wenn sei ausgewogen sind, d.h. die Interessen beider Parteien
     berücksichtigen, mit den Grundprinzipien des Insolvenzrechts
     vereinbar sind.
     Einer bankaufsichtlichen Anerkennung des bilateralen Netting im
     Verhältnis zu deutschen Kontrahenten steht daher im Grundsatz nicht
     entgegen.
     Multilaterale Netting-Regelungen sollten im Gesetz (durch
     ausdrückliche Gleichstellung der Regelwerke von Börseneinrichtungen
     oder sonstigen Verrechnungsstellen mit den Rahmenverträgen)
     eindeutiger als bisher erfaßt werden.
     Der prinzipielle Ansatz der Neuregelung, nämlich ein (Liquidations-)
     Netting ohne Netting-Vertrag zu ermöglichen, ist, auch im
     internationalen Vergleich, eine begrüßenswerte Neuerung. Die
     Verhandlung und Überwachung von jeweils Hunderten oder Tausenden
     von Rahmenverträgen durch je einzelne Bankinstitute wird für die
     Bankpraxis zu einer zunehmenden Belastung. Es ist zu wünschen, daß
     das Prinzip eines Netting ohne Netting-Vertrag im deutschen
     Insolvenzrecht weiter ausgedehnt wird (insbesondere auch auf
     einseitig bereits erfüllte Geschäfte über Finanzleistungen) und die
     - derzeit alzu starre - Methode der Ausgleichsberechnung flexibler
     gestaltet wird. So verbessert, könnte die Neuregelung Anregungen
     auch für ausländische Gesetzesbestimmungen und vielleicht eines Tages
     für eine internationale Netting-Konvention geben.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 21/04/95. Last changed: 21/04/95.
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