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Result No. 1 / 1:
ID:14930
Type:L/documents; literature
Area:BS/Sparkassen, Landesbanken, DSGV
Keywords:Kreditvergabepraxis; Geschäftsentwicklung; swap; Termingeschäfte; Landesbanken
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Koenig, Christian
Title:
Zur Anwendbarkeit der Ultra-vires-Lehre im Falle des Überschreitens
     der gesetzlich begrenzten Aufgaben öffentlicher Kreditanstalten am
     Beispiel einer Landesbank
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:317-325
Publishing date:02/25/1995
Soweit die öffentlichen Kreditinstitute, insbesondere die
     Landesbanken, als Anstalten des öffentlichen Rechts organisiert
     sind, unterliegen sie als Organe der mittelbaren Staatsverwaltung
     der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Art. 20 Abs. 3 GG). Anders als
     die staatsunabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der
     Länder bleiben die Landesbanken (rechtlich selbständige)
     Staatsorgane. Ihre Verselbständigung in Form einer rechtsfähigen
     Anstalt wird mit einer höheren Anpassungselastizität gegenüber den
     Herausforderungen der (internationalen) Finanzmärkte sowie mit der
     Begrenzung der Abhängigkeit von anderen staatlichen Politiken und
     Interessen gerechtfertigt. Die Errichtung, Organisationsstruktur
     und die Handlungskompetenzen öffentlicher Kreditanstalten bedürfen
     einer gesetzlichen Grundlage. Ebenso ist unstreitig, daß für
     Anstaltssatzungen der Vorrang des Gesetzes gilt, da eine Satzung
     lediglich eine vom höherrangigen Gesetz abgeleitete Rechtsquelle
     ist. Öffentliche Kreditanstalten dürfen danach Finanzgeschäfte nur
     innerhalb ihres gesetzlich und - davon lediglich abgeleitet -
     satzungsmäßig begrenzten Aufgabenbereichs tätigen. Damit stellt sich
     die Frage, ob bestimmte kommerzielle Fiananzdienstleistungen von
     Landesbanken auf den internationalen Finanzmärkten noch unter die
     gesetzliche (öffentliche) Aufgabennormierung subsumiert werden
     können. Wäre dies nicht mehr der Fall, so müßten die Rechtsfolgen
     einer Aufgabenüberschreitung untersucht werden. Als Beispiel dient
     ratione personae die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
     (Helaba) und ratione materiae das sogenannte Swapgeschäft als
     idealtypisches Derivatgeschäft, welches auch von den Landesbanken
     betrieben wird.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 03/03/95. Last changed: 03/03/95.
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