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ID:14764
Type:L/documents; literature
Area:BS/Sparkassen, Landesbanken, DSGV
Keywords:Hypothekenkredite; Vertragsabschluß; Haustürgeschäfte; Haustürwiderrufsgesetz; Anwendungsbereich; Widerrufsrecht; Verbraucherschutz
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Schönfelder, Matthias
Title:Realkreditverträge und das Haustürwiderrufsgesetz
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:1495
Publishing date:07/31/1999
Gleich welche Auslegungsmethode man bei der Ermittlung von Umfang und Bedeutung von § 5 Abs. 2 HWiG zugrunde legt - nahezu zwangsläufig kommt man zu dem Ergebnis, daß sich nach jener Vorschrift eine subsidiäre Anwendung des HWiG auf Realkreditverträge i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG verbieten muß. Insbesondere ist nämlich davon auszugehen, daß die Einschränkung der Geltung von Bestimmungen des VerbrKrG bei derartigen Realkreditverträgen nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG ihre Rechtfertigung in der geringen Schutzbedürftigkeit des Verbrauchers findet; diese Wertung des Gesetzgebers muß für den Bereich der Realkreditverträge als abschließend erachtet werden, so daß nach § 5 Abs. 2 HWiG der Anwendungsvorrang des VerbrKrG einen Rückgriff auf das HWiG ausschließt. Allein diese Auffassung steht nicht nur im Einklang mit dem Wortlaut des § 5 Abs. 2 HWiG, sondern vermag auch der systematischen Stellung dieser Vorschrift zumindest einen gewissen Sinn zu vermitteln. Da eine solche Auslegung ebenfalls von - den betreffenden Gesetzesbestimmungen zugrundeliegenden - europäischen Richtlinien getragen wird, muß folglich davon ausgegangen werden, daß nach § 5 Abs. 2 HWiG die Vorschriften des HWiG auf Realkreditverträge i.S.d. § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKredG keine Anwendung finden.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 13/01/95. Last changed: 13/01/95.
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