Die derzeitige Diskussion um die Reform des Insolvenzrechts, die
einen vorläufigen Schlußpunkt in der Vorlage des
Regierungsentwurfs einer Insolvenzordnung im November 1991
gefunden hat, hat ihren Ausgang in den 70er Jahren genommen. Die
Ölpreiskrise von 1973 löste eine Rezession aus, die viele
Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten brachte. Zwischen
1972 und 1975 stieg die Zahl der Konkurse und Vergleichsanträge
in der Bundesrepublik auf mehr als das Doppelte, nämlich von
4575 auf 9195 an. Auf dem 38. Deutschen Anwaltstag in Berlin
1975 wies Kilger in seinem vielbeachteten Referat mit dem
häufig zitierten Thema "Konkurs des Konkurses" darauf hin, daß
das Insolvenzverfahren wegen seiner Massearmut weitgehend seine
Funktion verloren habe. Weitere Stationen waren sodann der
51.Deutsche Juristentag 1976 in Stuttgart, der sich konkret mit
der Behandlung der Mobiliarsicherheiten in der Insolvenz
befaßte, der Kölner Insolvenzrechtskongreß 1977 und die
Einberufung der Kommission für Insolvenzrecht durch den
Bundesminister der Justiz im Jahre 1978. Nachdem die
Insolvenzrechtskommission den ersten Teil ihres
Abschlußberichtes im Jahre 1985 vorgelegt hatte, begannen im
Bundesjustizministerium die Vorarbeiten für den Entwurf eines
Gesetzes zur Reform des Insolvenzrechts. 1988 wurde der erste
Teil eines Diskussionsentwurfs veröffentlicht, der in
überarbeiteter Fassung im November 1989 geringfügig modifiziert
als Referentenentwurf publiziert wurde. Nach schwierigen
Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung wurde sodann der
bereits erwähnte Regierungsentwurf den parlamentarischen Gremien
zugeleitet. |