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ID:14674
Type:L/documents; literature
Area:zxKI/nach Konvertierung II per Hand
Keywords:Insolvenzordnung; Kreditsicherheiten; Restschuldbefreiung
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Obermüller, Manfred
Title:
Auswirkungen der Insolvenzrechtsreform auf Kreditgeschäft und
     Kreditsicherheiten - Teil I
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:1829-1837
Publishing date:10/15/1994
A.   Die Entwicklung der Insolvenzrechtsreform und ihre Kernstücke
     I.   Einheitlichkeit des Verfahrens
     II.  Maßnahmen zur Anreicherung der Masse
          1. Erleichterung der Verfahrenseröffnung
          2. Beiträge zur Masse
     III. Verteilungsschlüssel
     IV.  Sanierungen
     V.   Restschuldbefreiung
     VI.  Verbraucherinsolvenz
     VII. Finanztermingeschäfte

     B.   Auswirkungen auf das Kreditgeschäft
     I.   Anfechtung von Kreditgeschäften
     II.  Kreditgeschäft im Insolvenzverfahren
          1. Einsetzung eines vorläufigen Verwalters
             a)  Neue Kredite
             b)  Bestehende Kredite
             c)  Rückzahlung
             d)  Konkursausfallgeldfinanzierung
          2. Eröffnung des Insolvenzverfahrens
             a)  Neue Kredite
             b)  Bestehende Kredite
          3. Kredite im Planverfahren

     C.   Auswirkungen auf die Sicherheitenbestellung
     I.   Zwangsvollstreckungen
     II.  Bargeschäfte
     III. Nachträgliche Bereicherung

     D.   Auswirkungen auf die Sicherheitenverwertung
     I.   Verwertung unbeweglicher Gegenstände
          1. Einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung
          2. Kostenbeitrag der Grundpfandrechtsgläubiger
     II.  Verwertung beweglicher Gegenstände
          1. Übergang des Verwertungsrechts
             a)  Verwertung von Sachen
             b)  Verwertung von Forderungen
             c)  Eigentumsvorbehalt
             d)  Auskunftsansprüche
             e)  Eintrittsrecht des Gläubigers
             f)  Ausgleichsanspruch
             g)  Umsatzsteuer
          2. Erlösverteilung
             a)  Kostenbeitrag
             b)  Umsatzsteuer
          3. Übersicherung

     E.   Wirtschaftliche Folgen


     V. Restschuldbefreiung
     Persönlich haftende Unternehmer können sich von den im
     Insolvenzverfahren nicht erfüllten Verbindlichkeiten befeien, wenn
     sie ihre pfändbaren Bezüge aus einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis
     für die Zeit von sieben Jahren nach der Aufhebung des
     Insolvenzverfahrens an einen Treuhänder abtreten. Der Treuhänder
     kehrt die Eingänge (pfändbarer Teil des Einkommens, ererbtes Vermögen
     zur Hälfte) an die Gläubiger aus. Dieses Verfahren kann der Schuldner
     alle zehn Jahre wiederholen.

     VI. Verbraucherinsolvenz
     Sofern der Schuldner keine oder eine nur geringfügige selbständige
     wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, kann er sich durch einen
     sogenannten Schuldenbereinigungsplan mit Hilfe des Gerichts von
     seinen Verbindlichkeiten teilweise befreien. Zuvor muß er eine
     außergerichtliche Einigung mit seinen Gläubigern versucht haben.
     Der Schuldenbereinigungsplan kann alle Regelungen enthalten, die
     unter Berücksichtigung der Gläubigerinteressen sowie der Vermögens-,
     Einkommens- und Familienverhältnisse des Schuldners geeignet sind,
     zu einer angemessenen Erledigung der Schulden zu führen.
     Mindestquoten sind nicht erforderlich. Wenn mehr als die Hälfte der
     Gläubiger dem Plan zustimmt und die Summe ihrer Ansprüche mehr als
     die Hälfte der Forderungen ausmacht, wird der Plan vom Gericht auch
     mit Wirkung gegen die widersprechenden Gläubiger bestätigt. Dies
     setzt allerdings wie bei der Restschuldbefreiung voraus, daß die
     widersprechenden Gläubiger dadurch nicht unangemessen benachteiligt
     werden und wirtschaftlich nicht schlechter stehen als bei
     Durchführung des Insolvenzverfahrens und Erteilung einer
     Restschuldbefreiung.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 06/01/95. Last changed: 06/01/95.
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