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ID:14655
Type:L/documents; literature
Area:CV/Versicherungskonzerne; Lebens-, Kranken-, Sachversicherungsunternehmen
Keywords:Finanzdienstleistungen; Versicherungsunternehmen; Versicherungsaufsicht; Bankenaufsicht
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Hohlfeld, Knut
Title:Einheitliche Aufsicht über Finanzdienstleistungen?
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:2105
Publishing date:11/26/1994
Der Markt für Finanzdienstleistungen hat sich in den letzten Jahren
     rasant entwickelt. Großen Erfolg hatte auf diesem Sektor die Idee
     des Allfinanzkonzepts. Der Grundgedanke ist dabei, daß der Kunde
     seinen gesamten Finanzbedarf möglichst aus einer Hand erhalten soll.
     Die Grenzen zwischen den Branchen Banken und Versicherungen geraten
     dabei immer mehr ins Schwimmen. Allerdings hat der Gesetzgeber
     bestimmte Trennungslinien gezogen, die in jedem Fall beachtet
     werden müssen. Versicherungsgesellschaften dürfen gem. § 7 Abs. 2
     Versicherungsaufsichtsgesetz keine versicherungsfremden Geschäfte
     betreiben. Lediglich Geschäfte, die in unmittelbarem Zusammenhang
     mit dem Versicherungsgeschäft stehen, sind neben diesem erlaubt.
     Hierzu zählt traditionsgemäß z.B. die Vermittlung von
     Versicherungsverträgen für andere Versicherer, von
     Investmentanteilen, Ablauffonds oder Bausparverträgen. Neu ist, daß
     Lebensversicherungsunternehmen seit Juli d.J. auch sogenannte
     Kapitalisierungsgeschäfte, die den Carakter von Bankgeschäften
     haben, anbieten und außerdem die Verwaltung von
     Versorgungseinrichtungen übernehmen dürfen. Diese Geschäfte werden
     aus EG-rechtlichen Gründen dann als Versicherungsgeschäfte
     betrachtet, wenn sie von einem Lebensversicherer vorgenommen werden.
     sonstige Finanzdienstleistungen dürfen von Versicherungsunternehmen
     dagegen nicht angeboten werden. Ebenso dürfen selbstverständlich
     Banken zwar Versicherungsverträge vermitteln, aber nicht selbst als
     Versicherer auftreten.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 30/12/94. Last changed: 30/12/94.
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