Der Markt für Finanzdienstleistungen hat sich in den letzten Jahren
rasant entwickelt. Großen Erfolg hatte auf diesem Sektor die Idee
des Allfinanzkonzepts. Der Grundgedanke ist dabei, daß der Kunde
seinen gesamten Finanzbedarf möglichst aus einer Hand erhalten soll.
Die Grenzen zwischen den Branchen Banken und Versicherungen geraten
dabei immer mehr ins Schwimmen. Allerdings hat der Gesetzgeber
bestimmte Trennungslinien gezogen, die in jedem Fall beachtet
werden müssen. Versicherungsgesellschaften dürfen gem. § 7 Abs. 2
Versicherungsaufsichtsgesetz keine versicherungsfremden Geschäfte
betreiben. Lediglich Geschäfte, die in unmittelbarem Zusammenhang
mit dem Versicherungsgeschäft stehen, sind neben diesem erlaubt.
Hierzu zählt traditionsgemäß z.B. die Vermittlung von
Versicherungsverträgen für andere Versicherer, von
Investmentanteilen, Ablauffonds oder Bausparverträgen. Neu ist, daß
Lebensversicherungsunternehmen seit Juli d.J. auch sogenannte
Kapitalisierungsgeschäfte, die den Carakter von Bankgeschäften
haben, anbieten und außerdem die Verwaltung von
Versorgungseinrichtungen übernehmen dürfen. Diese Geschäfte werden
aus EG-rechtlichen Gründen dann als Versicherungsgeschäfte
betrachtet, wenn sie von einem Lebensversicherer vorgenommen werden.
sonstige Finanzdienstleistungen dürfen von Versicherungsunternehmen
dagegen nicht angeboten werden. Ebenso dürfen selbstverständlich
Banken zwar Versicherungsverträge vermitteln, aber nicht selbst als
Versicherer auftreten. |