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ID:14636
Type:L/documents; literature
Area:BA/Kreditinstitute,insgesamt - Finanzkonzerne, Zentralbanken, Staatsbanken
Keywords:Wertpapierhandelsgesetz; Insider-Geschäfte; Publizitätspflicht
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Title:
Insiderhandelsverbote und Ad hoc-Publizität nach dem
     Wertpapierhandelsgesetz
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:2038-2048
Publishing date:11/12/1994
Mit dem Gesetz über den Wertpapierhandel und zur Änderung
     börsenrechtlicher und wertpapierrechtlicher Vorschriften (Zweites
     Finanzmarktförderungsgesetz) vom 26. Juli 1994 ist das
     Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) neu geschaffen worden, durch das u.a.
     die EG-Insiderrichtlinie sowie die EG-Transparenzrichtlinie in
     deutsches Recht umgesetzt worden sind. Ziel des
     Wertpapierhandelsgesetzes ist es, das Vertrauen in die
     Funktionsfähigkeit des deutschen Finanzmarktes und damit die
     Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland
     zu fördern. Dazu beitragen sollen insbesondere
     - das strafbewehrte Verbot von Insidergeschäften und
     - die Neuregelung der Ad hoc-Publizität von kursrelevanten Tatsachen.
     Während die Insider-Strafbestimmungen bereits seit dem 1. August
     1994 gelten, werden die neuen Vorschriften über die
     Ad hoc-Publizität zum 1. Januar 1995 in Kraft treten. Bis zu diesem
     Zeitpunkt gilt für die Veröffentlichung kursrelevanter Tatsachen
     noch § 44a BörsG in Verbindung mi § 70 BörsZulV.
     Insiderhandelsverbote und Ad hoc-Publizität dienen dem Zweck, dem
     Mißbrauch von Insiderinformationen vorzubeugen bzw. ihn zu
     unterbinden. Es ist daher kein Zufall, daß die Bestimmungen im 3.
     Abschnitt des WpHG unter dem Titel "Insiderüberwachung"
     zusammengefaßt sind. Auch die Tatbestandsvoraussetzungen sind zum
     großen Teil identisch. Da es sich hierbei weitgehend um unbestimmte
     Rechtsbegriffe handelt, besteht ein erhebliches Bedürfnis für
     praxisbezogene Anwendungshilfen. Diesem Zweck dient der vorliegende
     Leitfaden. Im Teil II. und Teil III. werden nach einer kurzen
     Darstellung der wichtigsten Bestimmungen des neuen Insiderrechts
     und der Ad hoc-Publizität die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen
     sowie die Rechtsfolgen erläutert. Teil IV. des Leitfadens enthält
     sodann eine beispielhafte Zusammenstellung von Sachverhalten, die
     für die Ad hoc-Publizität relevant sein können. Es werden typische
     Ereignisse aufgeführt, die geeignet sein können, im Falle ihres
     öffentlichen Bekanntwerdens den Kurs des betreffenden Wertpapiers
     erheblich zu beeinflussen.
     Die Aussagekraft der Beispiele muß zwangsläufig beschränkt bleiben,
     da bei der Beurteilung der publizitäts- und insiderrechtlichen
     Relevanz einer Tatsache immer die Umstände des Einzelfalls zu
     berücksichtigen sind. Die Liste der Beispiele kann daher nur als
     Empfehlung verstanden werden, bei Vorliegen einer der genannten
     Sachverhalte unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des
     Einzelfalles zu prüfen, ob eine Pflicht zu Veröffentlichung besteht.
     Andererseits sind die Beispiele nicht abschließend. Es können daher
     aufgrund der konkreten Umstände auch Sachverhalte
     veröffentlichungspflichtig sein, die in der Auflistung nicht
     enthalten sind.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 23/12/94. Last changed: 23/12/94.
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