FIS Money Advice
 
  
           
 
  
Your Request:
ID(14633)[Back] [Next] [Edit request]
Result No. 1 / 1:
ID:14633
Type:L/documents; literature
Area:KS/Sicherheiten, Bürgschaft
Keywords:Freigabeklausel; Kreditsicherheiten; Akzessorietät; Übersicherung
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Weber, Hansjörg
Title:
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Freigabeklauseln bei
     Kreditsicherheiten
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:1549-1560
Publishing date:09/03/1994
Damit eine wirtschaftliche Knebelung des Sicherungsgebers durch die
     Übersicherung des Sicherungsnehmers nicht erfolgt, damit also die
     Sicherungsbestellung durch Globalzession an eine Bank durch
     erweiterten und verlängerten Eigentumsvorbehalt oder durch
     formularmäßige Übereignung von Warenlagern mit wechselndem Bestand
     nicht gem. § 9 Abs. 1 AGBG bzw. § 138 BGB nichtig ist, verlangt die
     neuere Rechtsprechung eine Freigabeklausel, die eine konkrete
     Deckungsgrenze, eine ausdrückliche Verpflichtung zur Freigabe und
     bei der Kreditsicherung durch Waren eine Regelung zur Wertermittlung
     enthält.
     Diese Rechtsprechung ist verfehlt.

     Abschließend läßt sich daher feststellen, daß bereits aufgrund der
     bestehenden gesetzlichen Rechtslage für den Sicherungsgeber auch
     bei den nicht-akzesorischen Sicherungsrechten die "wirtschaftliche
     Bewegungsfreiheit" gegeben ist, daß hier eine "Übersicherung"
     deshalb gar nicht in Betracht kommt, so daß die Rechtsprechung zur
     Freigabeklausel mit konkreter Deckungsgrenze verfehlt ist.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
Back - Next - Edit request
  
           
    Created: 23/12/94. Last changed: 23/12/94.
Information concerning property and copy right of the content will be given by the Institut For Financial Services (IFF) on demand. A lack of explicit information on this web site does not imply any right for free usage of any content.