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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 14630 | Type: | L/documents; literature | Area: | BA/Kreditinstitute,insgesamt - Finanzkonzerne, Zentralbanken, Staatsbanken | Keywords: | Vertrauensschutz; Rückwirkung; Allgemeine Geschäftsbedingungen | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Lecheler, Helmut | Title: | Vertrauensschutz für | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 2049-2054 | Publishing date: | 11/19/1994 | Das Bedürfnis für Vertrauensschutz wächst mit der Zunahme aktiver
staatlicher Sozialgestaltung und mit dem immer kürzeren
Planungshorizont dieser Sozialpolitik. Vertrauensschutz als eine
wichtige Konkretisierung des Rechtsstaatspinzips schuldet aber nicht
nur der sozialgestaltende Gesetzgeber; ihn schuldet jede staatliche
Gewalt, also auch die Rechtsprechung. Das ist im Prinzip
unbestritten.
In den vergangenen Jahren sind Banken und Versicherungen aber
zunehmend mit Urteilen konfrontiert worden, in denen
Vertragsbedingungen und v.a. AGB-Klauseln für unwirksam erklärt
werden mit den unvermeidlichen, wenn auch nur mittelbaren Folgen
solcher Urteile für eine große Zahl vergleichbarer Verträge. Dabei
stellt sich die Frage, ob die gewachsene Zahl von
Unwirksamkeitserklärungen zurückzuführen ist auf ein gestiegenes
Selbstbewußtsein der Vertragspartner der Banken und Versicherungen,
die im Streitfall nicht mehr widerspruchslos jede für sie
nachteilige Klausel akzeptieren, oder auf eine deutlich größere
Sensibilität der Richter für die Erfordernisse des
Verbraucherschutzes. Im letzteren Fall könnte sich die Frage
stellen, ob die Gerichte damit nicht Altverträge heute mit schärferen
Maßstäben messen als das im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
anzunehmen war, damit die Rechtslage nachträglich verschärfen und
so das aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Gebot des
Vertrauensschutzes verletzen. | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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