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ID:14630
Type:L/documents; literature
Area:BA/Kreditinstitute,insgesamt - Finanzkonzerne, Zentralbanken, Staatsbanken
Keywords:Vertrauensschutz; Rückwirkung; Allgemeine Geschäftsbedingungen
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Lecheler, Helmut
Title:Vertrauensschutz für
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:2049-2054
Publishing date:11/19/1994
Das Bedürfnis für Vertrauensschutz wächst mit der Zunahme aktiver
     staatlicher Sozialgestaltung und mit dem immer kürzeren
     Planungshorizont dieser Sozialpolitik. Vertrauensschutz als eine
     wichtige Konkretisierung des Rechtsstaatspinzips schuldet aber nicht
     nur der sozialgestaltende Gesetzgeber; ihn schuldet jede staatliche
     Gewalt, also auch die Rechtsprechung. Das ist im Prinzip
     unbestritten.
     In den vergangenen Jahren sind Banken und Versicherungen aber
     zunehmend mit Urteilen konfrontiert worden, in denen
     Vertragsbedingungen und v.a. AGB-Klauseln für unwirksam erklärt
     werden mit den unvermeidlichen, wenn auch nur mittelbaren Folgen
     solcher Urteile für eine große Zahl vergleichbarer Verträge. Dabei
     stellt sich die Frage, ob die gewachsene Zahl von
     Unwirksamkeitserklärungen zurückzuführen ist auf ein gestiegenes
     Selbstbewußtsein der Vertragspartner der Banken und Versicherungen,
     die im Streitfall nicht mehr widerspruchslos jede für sie
     nachteilige Klausel akzeptieren, oder auf eine deutlich größere
     Sensibilität der Richter für die Erfordernisse des
     Verbraucherschutzes. Im letzteren Fall könnte sich die Frage
     stellen, ob die Gerichte damit nicht Altverträge heute mit schärferen
     Maßstäben messen als das im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
     anzunehmen war, damit die Rechtslage nachträglich verschärfen und
     so das aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Gebot des
     Vertrauensschutzes verletzen.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 23/12/94. Last changed: 23/12/94.
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