Die größte Bedeutung hat sicherlich die neue Insolvenzordnung, die
nach langjährigen Vorarbeiten in diesem Jahr verwirklicht werden
konnte. Die Konkursordnung, die Vergleichsordnung sowie die
ostdeutsche Gesamtvollstreckungsordnung werden vollständig
aufgehoben. An ihre Stelle tritt ein einheitliches Gesetz, das es
nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen den wirtschaftlich
Beteiligten, in erster Linie den Gläubigern, überläßt, ob die
Insolvenz mit der Einzelverwertung des Unternehmensvermögens endet.
Die bestmögliche Befriedigung der Insolvenzgläubiger ist das
vorrangige Verfahrensziel; die Rechte der gesicherten Gläubiger und
der Arbeitnehmer werden an dieses Verfahrensziel angepaßt, bleiben
aber in ihrer Substanz unangetastet. Hinzu kommt als soziale
Komponente das neue Verbraucherinsolvenzverfahren mit dem Ziel einer
Restschuldbefreiung für redliche Schuldner. Die Insolvenzordnung wird
erst 1999 in Kraft treten, um den Ländern Gelegenheit zu geben, für
die Verbraucherinsolvenzverfahren zusätzlich benötigtes Personal
bereitzustellen. |