Bis zum 31. Dezember 1995 ist der deutsche Gesetzgeber aufgerufen,
die Regelungen der Kapitaladäquanz-Richtlinie in nationales Recht
umzusetzen. Diese werden dazu zwingen, künftig auch Markt- oder
Preisrisiken mit Eigenkapital zu unterlegen, während im deutschen
Aufsichtssystem diese Risiken durch das Eigenkapital bislang
lediglich limitiert sind (KWG-Grundsatz Ia).
Das wesentliche Problem bei der Umsetzung besteht darin, daß der
Baseler Ausschuß für Bankenaufsicht nach der Verabschiedung der
Kapitaladäquanz-Richtlinie eigene Vorschläge zur aufsichtlichen
Behandlung von Marktrisiken, kurz "Marktrisiko-Konsultationspapier"
genannt, unterbreitet hat, die nicht unwesentlich von den Regelungen
der Kapitaladäquanz-Richtlinie abweichen. Ziel des Baseler Papiers
ist die Erweiterung der Baseler Eigenkapital-Empfehlung, die bislang
nur das Kreditrisiko erfaßt, um Marktrisiken. Die Baseler
Empfehlungen, die sich ausschließlich an international tätige
Kreditinstitute richten, haben für diese de facto einen verbindlichen
Charakter. |