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ID:14518
Type:L/documents; literature
Area:KS/Sicherheiten, Bürgschaft
Keywords:Kreditsicherheiten; Berechnungsmethoden; Forderungen; Sicherungsabrede; Übersicherung
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Rellermeyer, Klaus
Title:
Objektive Bezugsgrößen für die Bewertung von Kreditsicherheiten.
     Ist das Wirksamkeitserfordernis des BGH erfüllbar? - Teil II
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:1053-1062
Publishing date:06/18/1994
Im Rahmen einer notwendigen Neuorientierung bei der Lösung des
     Übersicherungsproblems könnte eine Annäherung an die gesetzlichen
     Lösungen bei den akzessorischen Sicherheiten hilfreich sein. Denn
     mit der Bestellung akzessorischer Sicherheiten wird dem
     Sicherungsnehmer durchaus eine (erhebliche) überschießende
     Rechtsposition eingeräumt. Bis zum Wert der Sicherheit haftet sie
     bei entsprechend weiter Zweckabrede sowohl für bedingte als auch
     künftige Ansprüche, und zwar in dem Rang, der bei Bestellung der
     Sicherheit erlangt wurde (§ 1209 BGB). Zudem wirkt sich ein Verfall
     des Wertes der Sicherheit solange nicht aus, wie ihr Gesamtwert zur
     Deckung der gesicherten Ansprüche ausreichend ist. Die
     wirtschaftliche Bewegungsfreiheit des Sicherungsgebers wird dadurch
     gewahrt, daß er nachrangige Besicherungen vornehmen kann, wenn und
     soweit hierfür bei allen Unwägbarkeiten künftiger Entwicklungen in
     wirtschaftlicher Hinsischt Spielraum besteht. Grundsätzliche
     Hindernisse, die einer Übertragung dieses gesetzlichen Lösungsmodells
     auf die nicht-akzessorischen Sicherheiten entgegenstehen könnten,
     sind nicht erkennbar.
     Ob auf diesem oder auf anderem Wege eine Lösung für das
     rechtstheoretische Problem der Übersicherung gefunden wird, ist ohne
     Belang dafür, daß entgegen der Auffassung der Rechtsprechung des
     Bundesgerichtshofs und der Instanzgerichte sowie entgegen der
     Auffassung weiter Teile der Literatur die Wirksamkeit von
     Globalsicherheitenverträgen ebensowenig wie die sonstiger
     Sicherheitenverträge von einer Bestimmung über die Bewertung der
     Sicherheit abhängig ist.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 30/09/94. Last changed: 30/09/94.
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