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ID:14515
Type:L/documents; literature
Area:KS/Sicherheiten, Bürgschaft
Keywords:Kreditsicherheiten; Sicherheitenverwertung; Berechnungsmethoden; Deckungsgrenze
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Rellermeyer, Klaus
Title:
Objektive Bezugsgrößen für die Bewertung von Kreditsicherheiten.
     Ist das Wirksamkeitserfordernis des Bundesgerichtshofs erfüllbar?
     - Teil I -
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:1009-1021
Publishing date:06/11/1994
Das Recht der Kreditsicherheiten erlebt seit geraumer Zeit einen
     Umbruch, der durch eine Vielzahl von Anknüpfungspunkten
     gekennzeichnet ist, die insbesondere der Rechtsprechung zur
     Entwicklung von (Wirksamkeits-)Bedenken gegen
     Kreditsicherungsverträge dienen. Dabei ist ein Gesamtplan für diesen
     Umbruch ebenso schwer auszumachen wie ein Lösungsmodell, für das der
     Nachweis einer praktischen Umsetzungsfähigkeit und eines praktischen
     Vorteils erbracht wäre. Bedingt durch die am Einzelfall orientierte
     oder allenfalls auf einzelne Vertragstypen ausgerichtete Betrachtung
     der Rechtsprechung und bedingt durch ein Defizit an umfassenden
     Untersuchungen in der Literatur vollzieht sich der Umbruch in
     Einzelschritten, die für die Frage nach dem weiteren Weg häufig mehr
     an Unklarheiten aufwerfen als gangbare Perspektiven aufzuzeigen.
     Einen Beitrag zur Korrektur dieser Situation zu leisten, ist das
     Anliegen der folgenden Untersuchung.
     Den Ausgangspunkt bildet die Entscheidung des Bundesgerichtshofs
     vom 19. März 1992, in der der IX. Zivilsenat für die formularmäßige
     Sicherungsübereignung eines Warenlagers als Wirksamkeitserfordernis
     verlangt hat, der Vertrag müsse eine Bezugsgröße für die Berechnung
     des Wertes enthalten, mit dem die zur Sicherheit übereigneten Waren
     im Rahmen des Anspruchs auf Sicherheitenfreigabe zu berücksichtigen
     seien. Aufgrund der Berechnungsklausel müsse es möglich sein,
     "unschwer festzustellen", ob die Deckungsgrenze überschritten sei.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 23/09/94. Last changed: 23/09/94.
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