2. Im ersten Teil - fast der Hälfte des Bandes - wendet er sich
sodann "Grundlagen" zu, worunter Herdegen die Erörterung der
"Rechtsquellen" (einschließlich einer ausführlicheren Darstellung
der extraterritorialen Anwendung nationalen Wirtschaftsrechts, S.
24 ff.), der "Internationalen Wirtschaftsordnung" (vor allem der
Leitprinzipien und Akteure), von "Elementaren Rechten und Pflichten
von Staaten" sowie ein Kapitel über "Streitbeilegung und
internationales Verfahrensrecht" einordnet. Hier findet sich
allerdings auch eine Skizze über die "Europäischen Gemeinschaften"
(S. 76-85), nachdem zuvor bereits das Gemeinschaftsrecht als
Rechtsquelle (S. 16 ff.) behandelt wurde und hernach im Zweiten Teil
die Freiheit des Waren- und Dienstleistungsverkehrs in der EWG im
Rahmen des Kapitels über "Wirtschaftliche Zusammenschlüsse" (S. 112
ff., 116 ff.); gegen Ende wird noch dem "Europäischen
Währungssystem" ein eigener Abschnitt gewidmet (S. 188 ff.). Dem
besonderen "supranationalen" Charakter der EG (und einer Künftigen
Europäischen Union) würde aber wohl ein eigener Teil eher gerecht,
in dem dann auch auf die Struktur anderer wichtiger
intergouvernementaler Organisationen abgrenzend eingegangen werden
könnte. Am Anfang des Zweiten Teils über "Warenhandel und
Dienstleistungen" steht sodann das GATT (S. 98 ff.), ergänzt durch
knapp zwei Seiten zu Rohstoffabkommen. Über Art. XXIV GATT stellt
sich der Zusammenhang mit den anschließenden Ausführungen zu
regionalen Integrationen her, wobei Herdegen bereits das Abkommen
über den Europäischen Wirtschaftsraum (s. den Vertrag vom 2. Mai
1992, BGBl. 1993 II, S. 267) berücksichtigt. "Einzelne
Dienstleistungsbereiche" - d. h. Regelungen zur
Rechtsvereinheitlichung/-harmonisierung sowie zur
Wirtschaftsaufsicht - folgen erst im übernächsten Kapitel (11); die
dazwischengeschobenen Erörterungen über "Internationales Kauf- und
sonstiges Vertragsrecht" wären vielleicht besser unmittelbar vor
dem Abschnitt zum "Gewerblichen Rechtsschutz" eingefügt worden.
Jedoch ist erfreulich, daß die eine (S. 122 ff.) wie die andere (S.
139 ff. ) dieser (privatrechtlichen) Materien überhaupt angerissen
wurde (s. a. S. 21 f.). Teil Drei befaßt sich mit dem
"Internationalen Unternehmensrecht" und geht dabei überblicksweise
auf Gesellschafts-, Wettbewerbs-, Konkurs- und Steuerrecht ein; der
Vierte Teil erörtert Problkeme des Internationalen Enteignungsrechts
(S. 158 ff.) und - hernach, nicht vorher! - Investitionsverträge
und -schutzmechanismen. Last, but not least findet sich eine
Darstellung zu "Währungssystemen und internationalen
Finanzleistungen"; unter dieser Begriffsneuschöpfung verbirgt sich
(s.S. 192 ff.) vor allem eine Behandlung von Fragen der
"internationalen Verschuldungskrise", aber auch ein Aufriß von
Struktur und Aufgaben des Weltwährungsfonds und der
Weltbank(gruppe). Weiterführende Literaturhinweise finden sich vor
jedem der 22 Kapitel des Buches; das 15seitige Sachverzeichnis ist
überaus zuverlässig und hilfreich. |