Wie so oft steht die Werbung nicht im Einklang mit dem angepriesenen
Produkt. Die von dem parlamentarischen Staatssekretär im
Bundesministerium der Justiz Rainer Funke (WM 1994, 452) als
"schlank, modern und praxisgerecht" angepriesene Insolvenzordnung
erweist sich bei genauerem Studium des umfangreichen Gesetzwerkes
als bürokratisch, schwerfällig und schuldnerfreundlich. Bei der
Anhörung der Sachverständigen und Verbände durch den Rechtsausschuß
des Deutschen Bundestages am 28.4. 1993 stieß der Gesetzesentwurf
der Bundesregierung beim größten Teil der Sachverständigen auf
Kritik. Vorgeworfen wurden Überregulierung und
Detailperfektionismus, Justizbürokratie, Sanierungs- sowie
Arbeitnehmerfeindlichkeit. Besonderer Kritik war die
Restschuldbefreiung ausgesetzt, die als moderner Schuldturm
bezeichnet wurde. |