|
|
|
Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 14428 | Type: | L/documents; literature | Area: | SW/Wertpapiere: Aktien, Anleihen, Investmentfonds(Aktien-, Renten-, Misch-,Geldmarktfonds), Aktienbörsen, Broker | Keywords: | Pfandbriefe; Steuerrecht; Geschäftsgrundlage; Wegfall | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Beyer, Hans-Joachim | Title: | Zur Aufhebung der Steuerfreiheit für Sozialpfandbriefe - Erwiderung
auf Schöne, WM 1993, 2145 ff. - | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 489-492 | Publishing date: | 03/26/1994 | Die wahre Flut von Neuerungen und Änderungen des Steuerrechts im
Vergangenen Jahr - zu nennen sind die Einführung des Zinsabschlages,
das Standortsicherungsgesetz, die Umsetzung des Föderalen
Konsolidierungsprogramms und schließlich das Gesetz zur Bekämpfung
des Mißbrauchs und zur Bereinigung des Steuerrechts - haben die
Auswirkungen des Steueränderungsgesetzes 1992 schon fast in
Vergessenheit geraten lassen. So ist es auch um die Betroffenen der
mit diesem Gesetz im Februar 1992 erfolgten Aufhebung der
Steuerfreiheit für Zinsen aus den alten Sozialpfandbriefen ruhig
geworden. Dabei hatte gerade diese Regelung zu scharfen Protesten
selbst noch nach Abschluß des Vermittlungsverfahrens zum
Steueränderungsgesetz 1992 geführt. Voreilig wäre allerdings die
Schlußfolgerung, daß die Betroffenen und Beteiligten nach
Inkrafttreten des Gesetzes mit ihrem Schicksal abgefunden hätten.
Vielmehr liegt seit Anfang dieses Jahres die erwartete und auch
angedrohte Klage gegen die Aufhebung von § 3 a EStG beim
Bundesverfassungsgericht vor. Bis zur Zeit der Entscheidung über
diese Klage wird die Ruhe anhalten.
Unabhängig von dieser Klage werden allerdings bereits Überlegungen
angestellt, ob die mit der Aufhebung von § 3 a EStG ausgelösten
Nachteile für die Inhaber der Soizialpfandbriefe zivilrechtlich auf
die Emittenten übergewälzt werden können. In dieser Zeitschrift hat
sich Schöne eingehend mit dieser Frage auseinandergesetzt. Im
Ergebnis ist dabei seinen Ausführungen zuzustimmen, soweit er
Ansprüche der Inhaber von Sozialpfandbriefen, insbesondere auf der
Grundlage des Wegfalls der Geschäftsgrundlage, verneint. Trotzdem
erscheint es notwendig, diesen Beitrag in seiner Gesamtheit nicht
unwidersprochen auf sich beruhen zu lassen. Schöne erweckt nämlich
den Eindruck, daß die Verfassungsmäßigkeit der Aufhebung der
Steuerfreiheit für Zinsen aus Sozialpfandbriefen kaum in Frage
gestellt werden könne. Widerspruch müssen vor allem die Ausführungen
Schönes zur Vorhersehbarkeit der Steuerrechtsänderung für die
Pfandbriefinhaber (WM 93, 2152) hervorrufen. Auch kann nicht
nachvollzogen werden, daß den aus der Gesetzesänderung den
Sozialpfandbriefinhabern auferlegten Nachteilen erhebliche, in der
Vergangenheit aus der Steuerfreiheit erzielte Vorteile
gegenüberstehen sollen (S. 2153). Insbesondere die Behauptung, daß
es bei der Abwägung zwischen Vor- und Nachteilen entscheidend auf
die Lage des Ersterwerbers der Papiere ankomme und der Zweit- oder
Nachfolgeerwerber nicht bessergestellt sein kann (S. 2154),
unterliegt erheblichen Zweifeln, zumal eine Begründung hierfür nicht
gegeben wird. Die erhebliche Verschlechterung einer ohnehin im
Normalbereich befindliche Rendite läßt sich kaum mit der Gewährung
einer möglicherweise überdurchschnittlichen Rendite an den
Vorbesitzer rechtfertigen, zu dem nach Erfüllung des Kaufvertrages
keinerlei Rechtsbeziehungen mehr bestehen.
Es erscheint deshalb angezeigt, zur Situation von
Sozialpfandbriefinhabern und Emittenten nach Afhebung des § 3 a EStG
eineige ergänzende und auch klarstellende Ausführungen zu machen. | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
|
|
|