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ID:14412
Type:L/documents; literature
Area:VA/Versicherungsmarkt - Versicherungen,allgemein (Produkte)
Keywords:EG-Gemeinschaftsrecht; Versicherungsaufsicht; Kartelle; Beiträge
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Fürstenwerth, Frank von
Title:
EG-Gruppenfreistellungsverordnungen für die
     Versicherungswirtschaft
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:365-374
Publishing date:03/05/1994
Am 1. April 1993 ist die "Verordnung (EWG) Nr. 3932/92 der
     Kommission vom 21. Dezember 1992 über die Anwendung von Art. 85
     Abs. 3 EWG-Vertrag auf bestimmte Gruppen von Vereinbarungen,
     Beschlüssen und aufeinander abgestimmten Verhaltungsweisen im
     Bereich der Versicherungswirtschaft" (im folgenden
     Gruppenfreistellungsverordnung) in Kraft getreten. Rat und
     Kommission haben damit die Notwendigkeit bestätigt, das
     Wettbewerbsrecht der Gemeinschaft differenziert auf die
     Kooperationsformen der Versicherungswirtschaft anzuwenden.
     Zugleich gewinnt das europäische Versicherungskartellrecht in
     einer Zeit, in der die Versicherungsrechte gelockert werden,
     deutlich an Form und Schärfe. Ein Ausnahmebereich ist nicht
     geschaffen worden. Die Deregulierung des Aufsichtsrechts wird
     von einer Verschärfung des Wettbewerbsrechts begleitet. Die
     Abhandlung zeigt das Umfeld der Gruppenfreistellungsverordnung
     auf und beschreibt deren Anwendungsbereich.
     ...
     9. Wertung
     Das Instrument der Gruppenfreistellung, vom ehemaligen EG-
     Wettbewerbskommissar Peter Sutherland als "eine der großen
     Innovationen des Gemeinschaftsrechts" bezeichnet, wurde vor
     allem entwickelt, um der für Freistellungen allein zuständigen
     EG-Kommission das "Massenproblem" zu nehmen. Mißt man die
     Gruppenfreistellungsverordnung an diesem Ziel, so wird sie nicht
     ganz gelungen sein. Jedenfalls bis zur Schaffung eines (echten)
     Binnenmarktes im Sinne ineinander verwobener Märkte sind die
     Marktanteilsschwellen für Mit- und Mit-
     Rückversicherungsgemeinschaften derart niedrig gewählt, daß kaum
     eine der bestehenden Gemeinschaften diese Hürde nehmen wird. Das
     Mengenproblem ist in diesem Bereich nicht erledigt, das Ziel
     mithin verfehlt. Anders in den Bereichen Prämienberechnung,
     Musterversicherungsbedingungen und Sicherheitsvorkehrungen. Hier
     sit vorherzusagen, daß sich die Kooperationen der Versicherer
     wie auch bei anderen Gruppenfreistellungsverordnungen den
     Vorgaben der Gruppenfreistellungsverordnung weitgehend anpassen
     werden, ohne hierzu rechtlich verpflichtet zu sein. Eine
     wettbewerbspolitisch im übrigen nicht befriedigende und im
     Grunde ein erneut standardisierender Ansatz!
     Weiteres Ziel der Gruppenfreistellungsverordnung ist es,
     Rechtssicherheit zu schaffen. Im Bereich der
     Versicherungsgemeinschaften, der Sicherheitsvorkehrungen und
     auch der Prämienberechnung ist dies weitgehend gelungen. Für den
     Bereich der Musterbedingungen wird das Erreichen dieses Ziels
     aber fraglich. Zu weit sind die Auslegungsspielräume des Art. 7.
     Und: Wer will schon verbindlich entscheiden, ob eine Klausel
     nicht durch ein Gericht als mißbräuchlich angesehen wird und
     damit (Art. 17 2. Tiret Gruppenfreistellungsverordnung) die
     Freistellung in Frage stellt.
     Insgesamt gesehen ist die Verabschiedung der
     Gruppenfreistellungsverordnung für die europäische
     Versicherungswirtschaft zu begrüßen. Sie ist alles in allem
     geeignet, einheitliche wettbewerbliche Tahmenbedingungen zu
     schaffen. Sie stellt den Grundstock für ein sich ausbildendes
     europäisches Versicherungskartellrecht dar. Zu wünschen ist, daß
     sie in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen zur Anwendung
     gelangen wird.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 17/06/94. Last changed: 17/06/94.
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