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ID:14374
Type:L/documents; literature
Area:ZG/Current account
Keywords:Gemeinschaftskonto; Verfügungsbefugnis; Oder-Konto; Und-Konto
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Hadding, Walther
Title:Zur aktuellen Rechtslage bei Gemeinschaftskonten
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:4-9
Publishing date:05/09/1994
2. Zu der Frage, wer bei einer Beteiligung mehrerer Personen als
     Partner des Kreditinstituts Inhaber der sich aus dem
     Rechtsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ist, haben sich
     besondere bankübliche Rechtslagen herausgebildet. Zusammenfassend
     spricht man bei der Inhaberschaft mehrerer Personen hinsichtlich
     eines Bankkontos seit längerem von "Gemeinschaftskonten". Rechtlich
     gesehen sind bei einem Gemeinschaftskonto auf der Kundenseite
     Beteiligte des einen Rechtsverhältnisses (Schuldverhältnis im
     weiteren Sinne) mehrere selbständige Rechtssubjekte. Ist hingegen
     eine in dieser oder jener Rechtsform (Gesellschaftsform) auftretende
     "Gemeinschaft" für sich ein Rechtssubjekt und als solches alleiniger
     Partner des Kreditinstituts, handelt es sich nicht um ein
     Gemeinschaftskonto, sondern um ein Einzelkonto. Damit gewinnt die
     Beurteilung der Rechtssubjektivität mancher "Gemeinschaften", z.B.
     des nicht eingetragenen Vereins oder der Gesellschaft bürgerlichen
     Rechts, einen entscheidenden Einfluß. Insoweit muß die
     gesellschaftsrechtliche Entwicklung zur Rechtssubjektivität auch
     im Bankvertragsrecht jeweils zur Kenntnis genommen werden (vgl.
     unten III. 1. c). Die Kontoinhaberschaft mehrerer Personen ist
     außerdem von dem Bankkonto im Sinne eines Einzelkontos abzugrenzen,
     für das jedoch zusätzlich einer Person oder mehreren Personen eine
     Kontrollvollmacht erteilt ist. Auch hier sind mehrere Personen
     gegenüber dem Kreditinstitut (einzeln oder gemeinsam)
     "verfügungsberechtigt", ohne daß ein Gemeinschaftskonto gegeben ist.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 26/05/94. Last changed: 26/05/94.
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