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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 14373 | Type: | L/documents; literature | Area: | ZP/Plastikkarten: Kredit-, EC-, Kunden-, Geldkarte (+Schecks) | Keywords: | Gebühren; Kreditkarten; Rabattgesetz; unlauterer Wettbewerb; Zugabeverordnung | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Sosnitza, Olaf | Title: | Zur Zulässigkeit umsatzabhängiger Kreditkartenentgelte - Eine
Erwiderung auf Oechsler, WM 1993, 1945 ff. | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 826-831 | Publishing date: | 05/14/1994 | Die bisher ergangenen Entscheidungen zur Entgeltgestaltung bei der
sogenannten Air Plus Eurocard haben im Ergebnis zu Recht keine
lauterkeitsrechtlichen Bedenken erhoben. Es liegt weder ein Verstoß
gegen das RabattG noch gegen die ZugabeVO vor. Auch unter der
Generalklausel des § 1 UWG sind keine überzeugenden Gründe für ein
Verbot der Air Plus Card-Konditionen ersichtlich. Die von Oechsler
befürchtete Mischkalkulation beinhaltet kein erkennbares
Irreführungspotential. Eine Marktstörung, die den Wettbewerb in
seinem gesamten Bestand gefährdet, ist ohne nähere Anhaltspunkte
pure Spekulation. Die vom Autor schließlich beschworene "abgeleitete
Nachfragemacht", die zu einer "ungerechten Kostenverlagerung" auf
die Vertragsunternehmen führe, unterstellt den Vertragsunternehmen
eine Wehrlosigkeit gegenüber den Kreditkartenunternehmen, die
angesichts des massiven Wettbewerbs innerhalb der
Kreditkartenbranche und gegenüber anderen Systemen bargeldlosen
Zahlungsverkehrs nicht zutrifft.
Wie die Kosten des bargeldlosen Zahlens zwischen Kunden,
Vertragsunternehmen und Kartenunternehmen bzw. Banken zu verteilen
sind, muß und wird der Wettbewerb herausfinden. Ein präventives
Verbot der Preisgestaltung über § 1 UWG kann diese Frage nicht
beantworten, sondern schränkt den Wettbewerb nur unnötig ein. | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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