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ID:14373
Type:L/documents; literature
Area:ZP/Plastikkarten: Kredit-, EC-, Kunden-, Geldkarte (+Schecks)
Keywords:Gebühren; Kreditkarten; Rabattgesetz; unlauterer Wettbewerb; Zugabeverordnung
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Sosnitza, Olaf
Title:
Zur Zulässigkeit umsatzabhängiger Kreditkartenentgelte - Eine
     Erwiderung auf Oechsler, WM 1993, 1945 ff.
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:826-831
Publishing date:05/14/1994
Die bisher ergangenen Entscheidungen zur Entgeltgestaltung bei der
     sogenannten Air Plus Eurocard haben im Ergebnis zu Recht keine
     lauterkeitsrechtlichen Bedenken erhoben. Es liegt weder ein Verstoß
     gegen das RabattG noch gegen die ZugabeVO vor. Auch unter der
     Generalklausel des § 1 UWG sind keine überzeugenden Gründe für ein
     Verbot der Air Plus Card-Konditionen ersichtlich. Die von Oechsler
     befürchtete Mischkalkulation beinhaltet kein erkennbares
     Irreführungspotential. Eine Marktstörung, die den Wettbewerb in
     seinem gesamten Bestand gefährdet, ist ohne nähere Anhaltspunkte
     pure Spekulation. Die vom Autor schließlich beschworene "abgeleitete
     Nachfragemacht", die zu einer "ungerechten Kostenverlagerung" auf
     die Vertragsunternehmen führe, unterstellt den Vertragsunternehmen
     eine Wehrlosigkeit gegenüber den Kreditkartenunternehmen, die
     angesichts des massiven Wettbewerbs innerhalb der
     Kreditkartenbranche und gegenüber anderen Systemen bargeldlosen
     Zahlungsverkehrs nicht zutrifft.
     Wie die Kosten des bargeldlosen Zahlens zwischen Kunden,
     Vertragsunternehmen und Kartenunternehmen bzw. Banken zu verteilen
     sind, muß und wird der Wettbewerb herausfinden. Ein präventives
     Verbot der Preisgestaltung über § 1 UWG kann diese Frage nicht
     beantworten, sondern schränkt den Wettbewerb nur unnötig ein.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 26/05/94. Last changed: 12/03/08.
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