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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 14360 | Type: | L/documents; literature | Area: | SW/Wertpapiere: Aktien, Anleihen, Investmentfonds(Aktien-, Renten-, Misch-,Geldmarktfonds), Aktienbörsen, Broker | Keywords: | Aktienhandel; Aktien; Wertpapiermärkte; Finanzmärkte | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Than, Jürgen | Title: | Die Belieferung von Börsenhandelsgeschäften in ausländischen Aktien
in Deutschland und in den USA | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 85-93 | Publishing date: | 05/09/1994 | Die Einführung der Daimler-Benz-Aktie zum Handel an der New York
Stock Exchange am 5. Oktober 1993 hat nicht nur allein in der Presse
eine lebhafte Diskussion über das wirtschaftliche Für und Wider
dieses Schrittes ausgelöst, sondern auch in der juristischen
Fachliteratur zu eingehenden Darstellungen der American Depositary
Receipts geführt. Dabei handelt es sich weder um ein neues, noch
um ein spezifisch US-amerikanisches Phänomen. Ein American
Depositary Receipt - "ADR" - ist die US-amerikanische Lösung der
Probleme, die der Handel einer Aktie an einer ausländischen Börse
mit sich bringt. Es geht um die Frage, wie ein Handelsgeschäft
zwischen zwei Börsenteilnehmern erfüllt werden kann, wenn Gegenstand
dieses Geschäfts eine ausländische Aktie ist. Ziel dieses Geschäfts
ist es, daß der Käufer die Rechtsposition eines Aktionärs erhält.
Rechtlich erschiene es daher als selbstverständlich, daß der
Verkäufer dem Käufer die Originalaktienurkunde liefert und
übereignet, im Falle einer Namensaktie versehen mit Indossament oder
Abtrtungserklärung, so daß der Käufer als neuer Aktionär in das
Aktienbuch eingetragen werden kann. Diese rechtlich klare Lösung
ist jedoch denkbar unpraktikabel. Sie würde voraussetzen, daß die
Originalaktienurkunde aus dem Heimatland der betreffenden
Aktiengesellschaft physisch in ads Land verbracht wird, in dem der
Handel stattfindet. Das damit verbundene Verlustrisiko als auch der
Zeit- und Kostenaufwand haben in allen Ländern dazu geführt,
Handelsgeschäfte in ausländischen Aktien in einer Weise zu erfüllen,
bei der die Originalaktienurkunde im Heimatland der
Aktiengesellschaft verbleibt, in dem auch regelmäßig der aktivste
Handel stattfindet. Die dazu gefundenen Lösungen sind
unterschiedlich und hängen weitgehend von den rechtlichen
Gegebenheiten im Sitzland der Aktiengesellschaft, vor allem aber
im Land des Handelsgeschäfts ab. Im folgenden sollen die besonders
für die Länder Deutschland und USA sich bietenden Möglichkeiten
näher untersucht werden. | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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