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ID:14360
Type:L/documents; literature
Area:SW/Wertpapiere: Aktien, Anleihen, Investmentfonds(Aktien-, Renten-, Misch-,Geldmarktfonds), Aktienbörsen, Broker
Keywords:Aktienhandel; Aktien; Wertpapiermärkte; Finanzmärkte
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Than, Jürgen
Title:
Die Belieferung von Börsenhandelsgeschäften in ausländischen Aktien
     in Deutschland und in den USA
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:85-93
Publishing date:05/09/1994
Die Einführung der Daimler-Benz-Aktie zum Handel an der New York
     Stock Exchange am 5. Oktober 1993 hat nicht nur allein in der Presse
     eine lebhafte Diskussion über das wirtschaftliche Für und Wider
     dieses Schrittes ausgelöst, sondern auch in der juristischen
     Fachliteratur zu eingehenden Darstellungen der American Depositary
     Receipts geführt. Dabei handelt es sich weder um ein neues, noch
     um ein spezifisch US-amerikanisches Phänomen. Ein American
     Depositary Receipt - "ADR" - ist die US-amerikanische Lösung der
     Probleme, die der Handel einer Aktie an einer ausländischen Börse
     mit sich bringt. Es geht um die Frage, wie ein Handelsgeschäft
     zwischen zwei Börsenteilnehmern erfüllt werden kann, wenn Gegenstand
     dieses Geschäfts eine ausländische Aktie ist. Ziel dieses Geschäfts
     ist es, daß der Käufer die Rechtsposition eines Aktionärs erhält.
     Rechtlich erschiene es daher als selbstverständlich, daß der
     Verkäufer dem Käufer die Originalaktienurkunde liefert und
     übereignet, im Falle einer Namensaktie versehen mit Indossament oder
     Abtrtungserklärung, so daß der Käufer als neuer Aktionär in das
     Aktienbuch eingetragen werden kann. Diese rechtlich klare Lösung
     ist jedoch denkbar unpraktikabel. Sie würde voraussetzen, daß die
     Originalaktienurkunde aus dem Heimatland der betreffenden
     Aktiengesellschaft physisch in ads Land verbracht wird, in dem der
     Handel stattfindet. Das damit verbundene Verlustrisiko als auch der
     Zeit- und Kostenaufwand haben in allen Ländern dazu geführt,
     Handelsgeschäfte in ausländischen Aktien in einer Weise zu erfüllen,
     bei der die Originalaktienurkunde im Heimatland der
     Aktiengesellschaft verbleibt, in dem auch regelmäßig der aktivste
     Handel stattfindet. Die dazu gefundenen Lösungen sind
     unterschiedlich und hängen weitgehend von den rechtlichen
     Gegebenheiten im Sitzland der Aktiengesellschaft, vor allem aber
     im Land des Handelsgeschäfts ab. Im folgenden sollen die besonders
     für die Länder Deutschland und USA sich bietenden Möglichkeiten
     näher untersucht werden.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 20/05/94. Last changed: 20/05/94.
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