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ID:14330
Type:L/documents; literature
Area:BA/Kreditinstitute,insgesamt - Finanzkonzerne, Zentralbanken, Staatsbanken
Keywords:AGB-Banken; AGB-Gesetz; Inhaltskontrolle
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Gößmann, Wolfgang/Wagner-Wieduwilt, Klaus/Weber, Ahrend
Title:Allgemeine Geschäftsbedingungen der Banken
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:444
Publishing date:03/12/1994
Den neuen, ab 1.1.1993 geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
     der Kreditinstitute kann man bescheinigen, daß sie die Transparenz
     ihrer Regelungen verbessert haben und insgesamt eher kundenfreundlicher
     geworden sind, die AGB-Banken (und mit ihnen die AGB der Volksbanken
     und Raiffeisenkassen, die den AGB-Banken traditionell fast wortgleich
     sind) mehr als die AGB-Sparkassen (von Westphalen, BB 1993, 8).
     Manche Regelungsbereiche sind herausgenommen worden, so Abschnitt
     II (Nr. 29 bis 35 a.F.) über den Handel in Wertpapieren, Devisen
     und Sorten und Abschnitt III (Nr. 36 bis 39) über das
     Verwahrungsgeschäft - gleichermaßen in den AGB-Sparkassen - während
     das Einzugs- und Diskontgeschäft (früher Abschnitt IV, Nr. 40 bis
     47 a.F.) nur teiweise im neuen Regelungswerk erscheint (weitergehend
     in den neuen AGB-Sparkassen, Nr. 23 bis 25 n.F.).
     Insgesamt ist dem Kommentar der AGB-Banken von Gößmann/
     Wagner-Wieduwilt/Weber zu bescheinigen, daß es sich um ein
     ausgezeichnetes, rechtswissenschaftlich fundiertes Werk handelt,
     das erfolgreich der Versuchung wiedersteht, sich einseitig den
     Standpunkt und die Interessen der AGB-Verwender zu eigen zu machen.
     Das Werk wendet sich, wie das Vorwort mitteilt, in erster Linie an
     die Mitarbeiter der Banken - das ist zu kurz gegriffen, es ist für
     jeden im Zivilrecht arbeitenden Rechtsanwalt, Richter, Berater, und
     in Lehre und Forschung Tätigen unerläßlich.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 08/04/94. Last changed: 08/04/94.
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