e) Ergebnis
Die sog. Einfachheits-These, nach welcher Streitigkeiten über
Forderungen aus internationalen Kreditverträgen keine komplizierten
Tat- und Rechtsfragen provozieren, sondern nach dem Motto:"Zahle
oder es ergeht ein vollstreckbares Urteil" einfach gelöst werden
können, ist eine Chimäre. Das Gegenteil ist richtig. Derartige
Streitigkeiten führen in ein Dickicht von schwierigen Problemen, die
vor allem im Bereich des internationalen Devisenrechts und des
Kollisionsrechts angesiedelt sind. Wenn ein deutsches OLG zur Lösung
einer derartigen Frage das Gutachten eines internationalrechtlich
ausgerichteten Instituts in Anspruch nehmen muß, so spricht allein
schon diese Tatsache für sich. Wir brauchen dabei gar nicht erst
den Blick nach New York und nach London zu lenken, wo jahrelange,
mit viel Aufwand geführte Rechtsstreitigkeiten vor den dortigen
staatlichen Gerichten bis heute keine klare Rechtslage geschaffen
haben.
(wird fortgesetzt) |