Seitdem der Gesetzgeber die Reform des Insolvenzrechts ernsthaft
betreibt, halten sich Autoren und Verlage mit Neuauflagen der
Kommentare zur Konkursordnung weitgehend zurück. Da dieser
Zustand inzwischen aber schon wieder über fünf Jahre andauert,
befinden sich jene Kommentare nicht mehr auf dem allerneuesten
Stand. Dies wiegt um so schwerer, als einige Gebiete des
Konkursrechts - zum Beispiel das internationale - in letzter
Zeit besonders schnell weiterentwickelt worden sind. Zudem gilt
nach der Vereinigung Deutschlands in den neuen Bundesländern die
Gesamtvollstreckungsordnung; ein Quervergleich bei der Anwendung
der Konkursordnung in den alten Bundesländern erscheint
sinnvoll. Es ist Hess zu danken, daß er trotz des weit
fortgeschrittenen Gesetzgebungsverfahrens zur
Insolvenzrechtsreform (mit wieder zweifelhaft gewordenem
Ausgang) eine Neuauflage gewagt hat. Ehe ein neues Gesetz in
Kraft treten könnte, wird sicherlich noch so viel Zeit vergehen,
daß das hier besprochene Werk eine nützliche Hilfe bleiben kann.
Auf die Gesamtvollstreckungsordnung geht Hess, der dazu auch
einen selbständigen Kommentar mit verfaßt hat, in der Einleitung
(Abschnitt G) kurz ein. Einen knappen Ausblick gibt er ferner
auf das Vergleichsverfahren (Einleitung E II 2 und 3), um sodann
die Reformbestrebungen zum Insolvenzrecht zu erläutern
(Einleitung H), denen er kritisch gegenübersteht. |