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ID:14269
Type:L/documents; literature
Area:KS/Sicherheiten, Bürgschaft
Keywords:Kreditsicherheiten; Sicherungsabtretung; Forderungsabtretung; Gewährleistung; Unmöglichkeit; Bereicherungsrecht
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Tiedke, Klaus
Title:Bereicherungsschuldner bei der Sicherungsabtretung einer nur vermeintlich bestehenden Forderung
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:517
Publishing date:03/20/1999
Hat der Schuldner seine vermeintlich bestehende Schuld an einen Dritten gezahlt, an den der (Putativ-) Gläubiger sie sicherheitshalber abgetreten hat, so steht ihm ein Bereicherungsansruch gegen den Abtretungsempfänger zu. Der Auffassung des BGH, der Bereicherungsanspruch richte sich grundsätzlich (nur) gegen den Abtretenden, ist nicht zuzustimmen. Diese Ansicht wird dem eindeutigen und allen Beteiligten erkennbaren Willen des Schuldners nicht gerecht, der durch die Zahlung bezweckte, seine (vermeintliche) Verpflichtung gegenüber dem neuen Gläubiger zu erfüllen und führt zu Ergebnissen, die nicht sachgerecht sind. Die Auffassung des BFH, in der Regel sei der Abtretungsempfänger Schuldner des dem Rückforderungsberechtigten zustehenden Bereicherungsanspruchs, verdient den Vorzug. Seit dem 1.1.1996 kann das Finanzamt allerdings auch den Abtretenden in Anspruch nehmen. ( § 37 abs. 2 Satz 3 AO) .
Diese Regelung hat jedoch, auch fernwirkend, keine Bedeutung für den privatrechtlichen Bereicherungsanspruch.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 23/04/99. Last changed: 23/04/99.
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