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ID:14250
Type:L/documents; literature
Area:BA/Kreditinstitute,insgesamt - Finanzkonzerne, Zentralbanken, Staatsbanken
Keywords:EG-Gemeinschaftsrecht; Datenschutz
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Hoeren, Thomas
Title:
Datenschutz in Europa - Der zweite Entwurf einer EG-
     Datenschutzrichtlinie und dessen Auswirkungen auf die deutsche
     Privatwirtschaft
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:1-8
Publishing date:01/08/1994
Der EDV-Markt hat sich im Laufe von zwanzig Jahren zu einer
     immer expansiveren Größe entwickelt und alle Lebensbereiche
     grundlegend verändert. Die Jurisprudenz fühlt sich von dieser
     ungeheuren Dynamik überfordert; die durch den Siegeszug des
     Computers eingeläutete, technologische Revolution macht die
     Antiquiertheit des juristischen Denkens manifest. Der Jurist
     arbeitet mit einem methodischen Instrumentarium, das im 19.
     Jahrhundert grundgelegt wurde. Er fühlt nun, daß diese
     Hilfsmittel untauglich werden und im DV-Zeitalter ihren Sinn
     verlieren.
     Einen unmittelbaren Ausdruck hat dieses panische Gefühl im
     Datenschutzrecht gefunden. Deutschland verfügt derzeit über die
     schärfsten Datenschutzgesetze der Welt. Bereichsspezifische
     Regelungen existieren für viele Bereiche (Sozialdatenschutz;
     Meldewesen; Post- und Fernmeldebereich). Die Verarbeitung
     personenbezogener Daten bei Landesbehörden werden über eigene
     Landesdatenschutzgesetze und entsprechende
     Landesdatenschutzbeauftragte überwacht.
     Bundesbehörden und die Privatwirtschaft finden im
     Bundesdatenschutzgesetz restriktive Regelungen zum Schutz
     personenbezogener Daten. Bereits das erste
     Bundesdatenschutgesetz aus dem Jahre 1977 enthielt ein Verbot
     der Verarbeitung jedes personenbezogenen Datums in oder aus
     einer Datei, das nur für einige, enumerativ aufgezählte Fälle
     aufgehoben wurde. Dieses Verbot ist auch im neuen BDSG
     enthalten, das am 1. Juni 1991 in Kraft getreten ist.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 26/01/94. Last changed: 26/01/94.
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