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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 14236 | Type: | L/documents; literature | Area: | BA/Kreditinstitute,insgesamt - Finanzkonzerne, Zentralbanken, Staatsbanken | Keywords: | Interstate Banking; Internationales Privatrecht; Organisationsstruktur; Unternehmen | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Beckmann, Ralph Becker, Elmar | Title: | Juristen, Rechtsvergleichung und Banker: Wasser, Öl und
Feuer? | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 2233-2237 | Publishing date: | 12/31/1993 | Das geforderte Grundverständnis kann man als Jurist bei der
Rechtsvergleichung gewinnen. Wenn man im Rahmen der
Rechtsvergleichung zunächst einmal die Methoden vergleicht,
gelangt man sehr schnell zu den Umständen, die dazu geführt
haben, daß eine bestimmte Lösung vom Recht favorisiert wird. So
tastet man sich von der globalen Betrachtung des Landes und der
Menschen zu der speziellen Lösung eines Sachverhaltes im Recht
vor und ist auf dem Weg dorthin dem ganzen Spektrum der
nationalen Besonderheiten begegnet.
Bei einem solchen Vorgehen wird auch noch einmal der
grundsätzliche Unterschied zwischen der Rechtsvergleichung und
dem Regelungssystem des IPR deutlich. Während das IPR für den
Fall, daß ein spezielles Problem zu entscheiden ist, das
anwendbare Recht bestimmt, beugt die Rechtsvergleichung vor.
Geht man nämlich rechtsvergleichend vor, erkennt und versteht
man die nationalen Besonderheiten und ist dann (hoffentlich!) in
der Lage, etwaigen Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen. In dem
Fall, in dem es dennoch zum Streit kommt, kann nur noch das IPR
helfen. Dabei geht es um reine Technik. Man folgt dem
"Glasperlenspiel" des IPR, gelangt zum anwendbaren Recht und
beantwortet die gestellte Frage mit der Lösung dieses Rechts.
Ein frühes Verständnis hingegen hilft, diese Streitfälle zu
vermeiden, was wiederum im Interesse der Banker ist, die
schließlich erfolgreich Geschäfte machen und keine unproduktiven
Streitfälle hervorbringen wollen. Das wiederum führt zurück zu
der Frage: Was kann man als Jurist im Bankgewerbe durch die
Rechtsvergleichung von einem international tätigen Banker
lernen? | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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