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ID:14218
Type:L/documents; literature
Area:BA/Kreditinstitute,insgesamt - Finanzkonzerne, Zentralbanken, Staatsbanken
Keywords:Geldwäsche; Kriminalität,organisierte
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Ungnade, Dieter
Title:
Rechtliche Aspekte bei der Umsetzung des OrgKG und des
     Geldwäschegesetzes in der Kreditwirtschaft - Teil I
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:2069-2076
Publishing date:11/27/1993
Inhaltsübersicht

     A. Vorbemerkungen

     B. Gesetzgeberische Maßnahmen zur Bekämpfung der Drogen-
        kriminalität

     C. Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und
        anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität
        (OrgKG) vom 15. Juli 1992
        I.   Straftatbestand der Geldwäsche, § 261 StGB
             1. Verschleierungstatbestand, § 261 Abs. 1 StGB
             2. Erwerbs-, Besitz- und Verwendungstatbestand,
                § 261 Abs. 2 StGB
             3. Tatbestand mit Auslandsberührung, § 261 Abs. 8 StGB
             4. Vorsatz/Leichtfertigkeit, § 261 Abs. 5 StGB
             5. Mögliche Fälle der Leichtfertigkeit
                a) Aufnahme eines Darlehens
                b) Verkauf einer Bankschuldverschreibung
                c) Eröffnung eines Akkreditives
                d) Ablehnung bei Verdacht
             6. Strafaufhebungs- und -milderungsmöglichkeiten,
                § 261 Abs. 9 und Abs. 10 StGB
        II.  Rasterfahndung, §§ 98 a ff. StPO
             1. Voraussetzungen
             2. Verfahren

     D. Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren
        Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) vom 25. Oktober 1993
        I.   Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens
        II.  Das Geldwäschegesetz im Überblick
        III. Identifizierungs- und Erkundigungspflichten bei Bank-
             und Nicht-Bankgeschäften, §§ 2, 8 GwG
             1. Konto-/Depot-/Safe-Eröffnung, §§ 154 Abs. 2 AO, 8 GwG
                a) für eigene Rechnung
                b) für fremde Rechnung
                c) Übertragung der Identifizierungs- und
                   Erkundigungspflichten auf Dritte
             2. Annahme von Bargeld
                a) Identifizierungspflichten, § 2 GwG
                   aa) Identifizierung auch unterhalb des
                       Schwellenbetrages (Smurfing)
                   bb) Durchführung der Identifizierung
                   cc) Erleichterungen bei der Identifizierung
                   dd) Ausnahmen von der Identifizierungspflicht
                b) Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten,
                   § 8 GwG
             3. Abgabe von Bargeld
             4. Annahme oder Abgabe von Wertpapieren
             5. Annahme oder Abgabe von Edelmetallen
        IV.  Identifizierungs-, Erkundigungs- und sonstige Pflichten
             bei Lebensversicherungsverträgen, §§ 4, 8, 9 GwG
             1. Identifizierungspflichten, § 4 GwG
             2. Erkundigungspflichten, § 8 GwG
             3. Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten, § 9 GwG
        V.   Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten der
             Kreditinstitute, § 9 GwG
        VI.  Weitere Pflichten der Kreditinstitute in Verdachtsfällen
             einer Geldwäsche
             1. Identifizierungspflichten, § 6 GwG
             2. Anzeigepflichten, §§ 11, 12 GwG
                a) Grundsätze
                b) Freistellung von der Verantwortlichkeit
        VII. Nutzungsbeschränkungen der aufgezeichneten oder weiter-
             gegebenen Informationen durch die Strafverfolgungs-
             behörden, §§ 10, 11 Abs. 5 GwG
        VIII.Interne Sicherungsmaßnahmen
             1. Bestimmung einer "leitenden Person" als Ansprech-
                partner für die Strafverfolgungsbehörden,
                § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GwG
             2. Entwicklung interner Grundsätze, Verfahren und Kon-
                trollen zur Verhinderung der Geldwäsche,
                § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GwG
             3. Sicherstellung der Zuverlässigkeit der Mitarbeiter,
                § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GwG
             4. Regelmäßige Unterrichtung der Mitarbeiter,
                § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 GwG
        IX.  Bußgeldvorschriften, § 17 GwG
             1. Vorsätzliche/leichtfertige Ordnungswidrigkeits-
                tatbestände nach Abs. 1
             2. Vorsätzliche Ordnungswidrigkeitstatbestände
                nach Abs.2
        X.   Datenschutzrechtliche Aspekte im Rahmen des Geld-
             wäschegesetzes

     E. Ausblick


     A. Vorbemerkungen
     Die Rauschgiftkriminalität hat in den letzten Jahren weltweit in
     bedrohlicher Weise zugenommen. Auch in der Bundesrepublik
     Deutschland ist die Zahl der Rauschgiftdelikte beachtlich ge-
     stiegen und der Drogenmißbrauch hat ein bisher nicht gekanntes
     Ausmaß angenommen. In Zahlen ausgedrückt: Man schätzt den
     Jahresumsatz aus Drogengeldern weltweit auf über 400 Mrd. DM und
     die Zahl der Drogentoten (1992) auf ca. 2100 allein in der
     Bundesrepublik Deutschland.
     Die im Drogenhandel erzielten Gelder drängen in den legalen
     Wirtschafts- und Finanzkreislauf, um ihren Wert zu erhalten und
     sie zugleich dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden zu ent-
     ziehen. Geldwaschen stellt den Schnittpunkt zwischen illegalen
     Erlösen aus Straftaten und legalem Finanzkreislauf dar.
     "Illegales Geld" wird an diesem Punkt "sichtbar" und bietet den
     Strafverfolgungsbehörden einen Ansatz, in die Strukturen organi-
     sierter Kriminalität einzudringen und ggf. von diesem Schnitt-
     punkt aus Transaktionen zurückzuverfolgen.
     Rauschgifthersteller und -händler versuchen auf verschiedene
     Weise, ihre illegal erzielten Einnahmen "zu waschen", d.h. unter
     Verschleierung der wahren Herkunft wieder in den legalen
     Wirtschafts- und Finanzkreislauf einzuführen. Zu einem Teil
     bedienen sie sich dabei der Kreditinstitute. Darüber hinaus gibt
     es zahlreiche Möglichkeiten des Geldwaschens - z.B. im
     Gebrauchtwagenhandel oder durch den Erwerb von Mehrheitsbeteili-
     gungen an Familienunternehmen -, in die Kreditinstitute nicht
     oder zunächst nicht eingebunden sind.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 07/01/94. Last changed: 07/01/94.
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