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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 14212 | Type: | L/documents; literature | Area: | BA/Kreditinstitute,insgesamt - Finanzkonzerne, Zentralbanken, Staatsbanken | Keywords: | Kreditinstitute; Haftung; Aktiengesellschaften; Organisationsstruktur; Unternehmen | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Wellkamp, Ludger | Title: | Die Haftung von Geschäftsleitern im Konzern | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 2155-2159 | Publishing date: | 12/11/1993 | Wer heute zum Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft oder
zum Geschäftsführer einer GmbH bestellt wird, trägt ein nicht
unerhebliches persönliches Risiko. In zunehmenden Maße werden
Organmitglieder von der Gesellschaft, von einzelnen Gesell-
schaftern und von Gläubigern der Gesellschaft in Anspruch ge-
nommen. Gehalts- und Ruhegeldansprüche werden gegen Schadenser-
satzforderungen aufgerechnet. Fragen der Organhaftung gewinnen
damit zunehmend an Bedeutung.
Für die Verantwortlichkeit von Geschäftsleitern konzern-
verbundener Unternehmen hält das AktG in den §§ 308-310, 317,
318 Sonderbestimmungen bereit. Der zentrale Haftungstatbestand
des § 309 AktG verweist zwar auf die in § 93 AktG allgemein
normierte Sorgfaltspflicht eines "ordentlichen und gewis-
senhaften Geschäftsleiters". Gleichwohl erfordert die Konzern-
geschäftsführung einen gesonderten Maßstab für die Abgrenzung
der ordnungsgemäßen von der fehlerhaften Konzernleitung, wie die
nachfolgenden Ausführungen zeigen werden.
Gesetzliche Haftungsnormen für die Geschäftsführer einer GmbH-
Konzerngesellschaft existieren im GmbH-Recht mangels einer
eigenen konzernrechtlichen Regelung nicht. Grundsätzlich finden
daher die zum Konzernrecht des AktG entwickelten Regelungen
entsprechende Anwendung. Auf Besonderheiten des GmbH-
Konzernrechts wird am Schluß der Abhandlung hingewiesen. Im
übrigen sind die nachfolgenden Ausführungen auf die GmbH-
Geschäftsleitung im Konzern sinngemäß anzuwenden. | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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