FIS Money Advice
 
  
           
 
  
Your Request:
ID(14212)[Back] [Next] [Edit request]
Result No. 1 / 1:
ID:14212
Type:L/documents; literature
Area:BA/Kreditinstitute,insgesamt - Finanzkonzerne, Zentralbanken, Staatsbanken
Keywords:Kreditinstitute; Haftung; Aktiengesellschaften; Organisationsstruktur; Unternehmen
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Wellkamp, Ludger
Title:Die Haftung von Geschäftsleitern im Konzern
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:2155-2159
Publishing date:12/11/1993
Wer heute zum Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft oder
     zum Geschäftsführer einer GmbH bestellt wird, trägt ein nicht
     unerhebliches persönliches Risiko. In zunehmenden Maße werden
     Organmitglieder von der Gesellschaft, von einzelnen Gesell-
     schaftern und von Gläubigern der Gesellschaft in Anspruch ge-
     nommen. Gehalts- und Ruhegeldansprüche werden gegen Schadenser-
     satzforderungen aufgerechnet. Fragen der Organhaftung gewinnen
     damit zunehmend an Bedeutung.
     Für die Verantwortlichkeit von Geschäftsleitern konzern-
     verbundener Unternehmen hält das AktG in den §§ 308-310, 317,
     318 Sonderbestimmungen bereit. Der zentrale Haftungstatbestand
     des § 309 AktG verweist zwar auf die in § 93 AktG allgemein
     normierte Sorgfaltspflicht eines "ordentlichen und gewis-
     senhaften Geschäftsleiters". Gleichwohl erfordert die Konzern-
     geschäftsführung einen gesonderten Maßstab für die Abgrenzung
     der ordnungsgemäßen von der fehlerhaften Konzernleitung, wie die
     nachfolgenden Ausführungen zeigen werden.
     Gesetzliche Haftungsnormen für die Geschäftsführer einer GmbH-
     Konzerngesellschaft existieren im GmbH-Recht mangels einer
     eigenen konzernrechtlichen Regelung nicht. Grundsätzlich finden
     daher die zum Konzernrecht des AktG entwickelten Regelungen
     entsprechende Anwendung. Auf Besonderheiten des GmbH-
     Konzernrechts wird am Schluß der Abhandlung hingewiesen. Im
     übrigen sind die nachfolgenden Ausführungen auf die GmbH-
     Geschäftsleitung im Konzern sinngemäß anzuwenden.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
Back - Next - Edit request
  
           
    Created: 05/01/94. Last changed: 05/01/94.
Information concerning property and copy right of the content will be given by the Institut For Financial Services (IFF) on demand. A lack of explicit information on this web site does not imply any right for free usage of any content.