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ID:14203
Type:L/documents; literature
Area:ET/private Haushalte: Steuern, Kapitzalerträge -Besteuerung, Steueroasen, Kapitalflucht
Keywords:Kapitalertragssteuer; Zinsen; Steuerrecht; Besteuerung
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Dahm, Joachim
Title:
Zur Neuregelung der Besteuerung von Kapitalerträgen durch das
     Zinsabschlaggesetz - Teil I
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:1533-1539
Publishing date:08/28/1993
Kernpunkt des Gesetzes ist die Belastung von Zinsen aus
     verbrieften und nichtverbrieften Kapitalforderungen von
     Steuerinländern mit einem als Zahlstellensteuer ausgestalteten
     und auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer anrechenbaren
     Zinsabschlag in Höhe von 30 % bzw. bei sogenannten
     Tafelgeschäften 35 %. (Nach § 43 a Abs. 1 Nr. 4 EStG i.V.m. § 44
     Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 a)bb) EStG gelten als Tafelgeschäfte alle
     Fälle, in denen Kapitalerträge gegen Aushändigung der fälligen
     Zinsscheine ausgezahlt werden bzw. bei denen die Stammrechte zum
     Zeitpunkt der Fälligkeit der Kapitalerträge nicht gemeinsam mit
     den Zinsscheinen in einem Depot verwahrt werden.) Die
     Berücksichtigung des erhöhten Sparerfreibetrages und der
     unverändert gebliebenen Werbungskostenpauschale für Einkünfte
     aus Kapitalvermögen in Höhe von insgesamt 6 100,- DM pro Person
     und 12 200,- DM bei zusammenveranlagten Ehegatten sind bereits
     im Rahmen des Steuerabzugsverfahren durch Erteilung eines
     Freistellungsauftrages möglich. Ferner sind Zahlungen an
     Steuerausländer weitgehend von den gesetzlichen Neuregelungen
     unberührt.
     Anliegen dieses Beitrages ist es, zu einigen, für die
     Kreditwirtschaft bedeutsamen Punkten Stellung zu nehmen, nicht
     dagegen, eine Gesamtdarstellung der sich aus den geänderten
     Gesetzesvorschriften ergebenden Folgen zu liefern.
     Nach § 44 Abs. 1 Satz 2 EStG entsteht die Kapitalertragsteuer in
     dem Zeitpunkt, in dem die Kapitalerträge dem Gläubiger
     zufließen.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 29/12/93. Last changed: 12/03/08.
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