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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 14203 | Type: | L/documents; literature | Area: | ET/private Haushalte: Steuern, Kapitzalerträge -Besteuerung, Steueroasen, Kapitalflucht | Keywords: | Kapitalertragssteuer; Zinsen; Steuerrecht; Besteuerung | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Dahm, Joachim | Title: | Zur Neuregelung der Besteuerung von Kapitalerträgen durch das
Zinsabschlaggesetz - Teil I | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 1533-1539 | Publishing date: | 08/28/1993 | Kernpunkt des Gesetzes ist die Belastung von Zinsen aus
verbrieften und nichtverbrieften Kapitalforderungen von
Steuerinländern mit einem als Zahlstellensteuer ausgestalteten
und auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer anrechenbaren
Zinsabschlag in Höhe von 30 % bzw. bei sogenannten
Tafelgeschäften 35 %. (Nach § 43 a Abs. 1 Nr. 4 EStG i.V.m. § 44
Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 a)bb) EStG gelten als Tafelgeschäfte alle
Fälle, in denen Kapitalerträge gegen Aushändigung der fälligen
Zinsscheine ausgezahlt werden bzw. bei denen die Stammrechte zum
Zeitpunkt der Fälligkeit der Kapitalerträge nicht gemeinsam mit
den Zinsscheinen in einem Depot verwahrt werden.) Die
Berücksichtigung des erhöhten Sparerfreibetrages und der
unverändert gebliebenen Werbungskostenpauschale für Einkünfte
aus Kapitalvermögen in Höhe von insgesamt 6 100,- DM pro Person
und 12 200,- DM bei zusammenveranlagten Ehegatten sind bereits
im Rahmen des Steuerabzugsverfahren durch Erteilung eines
Freistellungsauftrages möglich. Ferner sind Zahlungen an
Steuerausländer weitgehend von den gesetzlichen Neuregelungen
unberührt.
Anliegen dieses Beitrages ist es, zu einigen, für die
Kreditwirtschaft bedeutsamen Punkten Stellung zu nehmen, nicht
dagegen, eine Gesamtdarstellung der sich aus den geänderten
Gesetzesvorschriften ergebenden Folgen zu liefern.
Nach § 44 Abs. 1 Satz 2 EStG entsteht die Kapitalertragsteuer in
dem Zeitpunkt, in dem die Kapitalerträge dem Gläubiger
zufließen. | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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