FIS Money Advice
 
  
           
 
  
Your Request:
ID(14201)[Back] [Next] [Edit request]
Result No. 1 / 1:
ID:14201
Type:L/documents; literature
Area:zxKL/nach Konvertierung II per Hand
Keywords:Leasing; Leasingverträge; Forderungsabtretung
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Peters, Bernd
Title:Regreßloser Ankauf von Leasingforderungen - Teil I
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:1661-1666
Publishing date:09/18/1993
Leasinggesellschaften verkaufen zunehmend ihre Forderungen aus
     abgeschlossenen Leasingverträgen an Kreditinstitute, um sich auf
     diese Weise Liquidität, insbesondere zum Erwerb der Leasing-
     objekte, zu beschaffen. Hierdurch wird der erforderliche
     Kapitaleinsatz des Leasinggebers, was insbesondere bei größeren
     Finanzierungsvolumen interessiert, verringert und der
     steuerliche Vorteil herbeigeführt, daß aufgrund des Verkaufes
     keine Dauerschulden im Sinne von §§ 8 Nr. 1, Nr. 7 Satz 2; 12
     Abs. 2 Nr. 1 GewStG entstehen. Weiterhin überwacht der
     Forderungskäufer den Eingang bzw. Einzug der Leasingraten, so
     daß die Leasinggesellschaft Personal- und Sachkosten einspart.
     Ferner vermeidet der Leasinggeber durch den Verkauf der
     Leasingforderungen das Risiko der mangelnden Zahlungsfähigkeit
     des Leasingnehmers. Im Gegensatz zu der Gewährung eines
     Darlehens an den Leasinggeber zur Finanzierung des Kaufes der
     Leasingsache, unter Beiziehung zum Beispiel der Abtretung der
     Leasingforderungen und Übereignung des Leasingobjektes als
     Sicherheit, haftet nämlich der Leasinggeber (Verkäufer der
     Leasingforderungen) dem Käufer der Forderungen aus dem
     Leasingvertrag (Kreditinstitut) nur für den rechtlichen Bestand
     (Verität) der verkauften Forderungen (vgl. § 437 BGB), nicht
     aber für die Zahlungsfähigkeit des Leasingnehmers (Bonität). Das
     Kreditinstitut als Forderungskäufer trägt also das Risiko
     bezüglich der Bonität des Leasingnehmers, woraus sich der
     Begriff des "regreßlocen Verkaufes/Ankaufes" von
     Leasingforderungen erklärt.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
Back - Next - Edit request
  
           
    Created: 29/12/93. Last changed: 29/12/93.
Information concerning property and copy right of the content will be given by the Institut For Financial Services (IFF) on demand. A lack of explicit information on this web site does not imply any right for free usage of any content.