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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 14165 | Type: | L/documents; literature | Area: | BA/Kreditinstitute,insgesamt - Finanzkonzerne, Zentralbanken, Staatsbanken | Keywords: | Kreditinstitute; Allgemeine Geschäftsbedingungen | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Merkel, Helmut | Title: | Die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 725-734 | Publishing date: | 05/01/1993 | In Anknüpfung an den Beitrag von Sonnenhol zu den Nummern 1-10 der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken wird im folgenden die Darstellung hinsichtlich der Nummern 11-20 fortgeführt. Überblickartig lassen sich diese Bestimmungen in vier Regelungskomplexe einteilen: Die Mitwirkungspflichten des Kunden (Nr.11), die Kosten der Bankdienstleistungen (Nr.12), die Sicherungsrechte der Bank, insbesondere das sogenannte AGB-Pfandrecht (Nr.13 bis Nr.17) und die Kündigungsregelungen (Nr.18 und Nr.19). Nr.20, die den Schutz der Kundeneinlagen durch den Einlagensicherungsfonds betrifft, bedarf keiner Erläuterung. Sie ist tatsächlich die einzige Bestimmung, die inhaltlich völlig erhalten blieb, da die Vorgaben des Statuts des Einlagensicherungsfonds zu beachten waren. Die Kritik an den neuen Bestimmungen in der Fachliteratur und der Presse erscheint insgesamt eher verhalten. Immerhin ist es erfreulich, daß von Verbraucherschutzseite geraten wird, den neuen AGB nicht zu widersprechen, weil jedenfalls die Vorteile der neuen Bestimmungen überwiegen. Allerdings wurde zu Recht empfohlen, die neuen AGB auf jeden Fall sorgfältig zu lesen. Nicht zuletzt kann gerade das sorgfältige Lesen dazu beitragen, Meinungsverschiedenheiten zwischen Bank und Kunden schon im Vorfeld zu vermeiden. Vornehmlich dürfte das für die in Nr.11 artikulierten Mitwirkungspflichten gelten. | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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