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ID:14135
Type:L/documents; literature
Area:ZP/Plastikkarten: Kredit-, EC-, Kunden-, Geldkarte (+Schecks)
Keywords:Scheck; Garantiehaftung; ec-Karte; Scheckmißbrauch
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Hadding, Walther; Häuser, Franz
Title:Reichweite der Einlösungsgarantie und Rechtsmißbrauch beim ec-Scheck
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:1357-1364
Publishing date:07/31/1993
Die Zahlung durch Begebung von Schecks dominierte als Erscheinungsform
des unbaren Zahlungsverkehrs früher vor allem in den Ländern des
angloamerikanischen Rechtskreises. In Deutschland gewann die Scheckzahlung
erst in diesem Jahrhundert auf Initiative der Reichsbank an Bedeutung.
Das im Jahre 1968 eingeführte, inzwischen weit verbreitete Scheckkartenverfahren
hat dann dazu geführt, daß der Scheckverkehr auch in der sog. Konsumentenzahlungssphäre
einen beachtlichen wirtschaftlichen Stellenwert erzielen konnte. Die Kreditwirtschaft
hatte dieses neuartige Verfahren entwickelt, um die Zuverlässigkeit
der Zahlung im Scheckverkehr zu erhöhen. Unter näher bestimmten Voraussetzungen
wird nämlich beim ec-Karten-Verfahren eine garantievertragliche Einlösungspflicht
des die ec-Karte ausgebenden, bezogenen Kreditinstituts in einem
zeitlich (Vorlegungsfrist) und betragsmäßig begrenzten Umfang (gegenwärtig
400,-DM) begründet. In der anschaulichen Formulierung des Bundesgerichtshofs
ist das ec-Karten-Verfahren "darauf angelegt, bei kleineren Beträgen
die sonst vorsichtige Zurückhaltung bei Annahme von Schecks im alltäglichen
Geschäftsverkehr zu durchbrechen und so den bargeldlosen Zahlungsverkehr
zu fördern. Der Scheckkarte kommt dabei die Aufgabe zu, den Scheckaussteller
und Scheckkarteninhaber als denjenigen auszuweisen, der berechtigt
ist, über das Konto, auf welches der Scheck gezogen wird, zu verfügen
und die Garantiehaftung der bezogenen Bank zu begründen. Gleichzeitig
ermöglicht sie dem Schecknehmer die in seinem Interesse liegende
Kontrolle, ob alle auf der Rückseite der Scheckkarte aufgeführten
Voraussetzungen für die Bankgarantie erfüllt sind.
Die Erfolgsgeschichte des Scheckkartenverfahrens, das in diesen Tagen
seinen 25.Geburtstag feiern konnte, ist eindrucksvoll. Kreditinstitute
aus 42 Ländern haben sich dem Verfahren angeschlossen. So können
rund 52 Millionen Inhaber der einheitlich gestalteten ec-Karten in
32 unterschiedlichen Währungen bei fünf Millionen Einzelhändlern,
Hotels etc. in ganz Europa bargeldlos zahlen. Seit dem 1.Januar 1976
ist auch die Deutsche Bundespost mit ihrem damaligen Postscheckdienst
dem ec-System beigetreten.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 01/12/93. Last changed: 01/12/93.
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