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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 14135 | Type: | L/documents; literature | Area: | ZP/Plastikkarten: Kredit-, EC-, Kunden-, Geldkarte (+Schecks) | Keywords: | Scheck; Garantiehaftung; ec-Karte; Scheckmißbrauch | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Hadding, Walther; Häuser, Franz | Title: | Reichweite der Einlösungsgarantie und Rechtsmißbrauch beim ec-Scheck | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 1357-1364 | Publishing date: | 07/31/1993 | Die Zahlung durch Begebung von Schecks dominierte als Erscheinungsform des unbaren Zahlungsverkehrs früher vor allem in den Ländern des angloamerikanischen Rechtskreises. In Deutschland gewann die Scheckzahlung erst in diesem Jahrhundert auf Initiative der Reichsbank an Bedeutung. Das im Jahre 1968 eingeführte, inzwischen weit verbreitete Scheckkartenverfahren hat dann dazu geführt, daß der Scheckverkehr auch in der sog. Konsumentenzahlungssphäre einen beachtlichen wirtschaftlichen Stellenwert erzielen konnte. Die Kreditwirtschaft hatte dieses neuartige Verfahren entwickelt, um die Zuverlässigkeit der Zahlung im Scheckverkehr zu erhöhen. Unter näher bestimmten Voraussetzungen wird nämlich beim ec-Karten-Verfahren eine garantievertragliche Einlösungspflicht des die ec-Karte ausgebenden, bezogenen Kreditinstituts in einem zeitlich (Vorlegungsfrist) und betragsmäßig begrenzten Umfang (gegenwärtig 400,-DM) begründet. In der anschaulichen Formulierung des Bundesgerichtshofs ist das ec-Karten-Verfahren "darauf angelegt, bei kleineren Beträgen die sonst vorsichtige Zurückhaltung bei Annahme von Schecks im alltäglichen Geschäftsverkehr zu durchbrechen und so den bargeldlosen Zahlungsverkehr zu fördern. Der Scheckkarte kommt dabei die Aufgabe zu, den Scheckaussteller und Scheckkarteninhaber als denjenigen auszuweisen, der berechtigt ist, über das Konto, auf welches der Scheck gezogen wird, zu verfügen und die Garantiehaftung der bezogenen Bank zu begründen. Gleichzeitig ermöglicht sie dem Schecknehmer die in seinem Interesse liegende Kontrolle, ob alle auf der Rückseite der Scheckkarte aufgeführten Voraussetzungen für die Bankgarantie erfüllt sind. Die Erfolgsgeschichte des Scheckkartenverfahrens, das in diesen Tagen seinen 25.Geburtstag feiern konnte, ist eindrucksvoll. Kreditinstitute aus 42 Ländern haben sich dem Verfahren angeschlossen. So können rund 52 Millionen Inhaber der einheitlich gestalteten ec-Karten in 32 unterschiedlichen Währungen bei fünf Millionen Einzelhändlern, Hotels etc. in ganz Europa bargeldlos zahlen. Seit dem 1.Januar 1976 ist auch die Deutsche Bundespost mit ihrem damaligen Postscheckdienst dem ec-System beigetreten. | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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