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ID:14134
Type:L/documents; literature
Area:SW/Wertpapiere: Aktien, Anleihen, Investmentfonds(Aktien-, Renten-, Misch-,Geldmarktfonds), Aktienbörsen, Broker
Keywords:Börsentermingeschäfte; Terminbörsen; Clearing
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Kienle, Christopher
Title:Die Give-up-Vereinbarungen beim Clearing im Börsenterminhandel
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:1313-1319
Publishing date:07/24/1993
Am 26.Januar 1990 nahm die Deutsche Terminbörse (DTB) ihren Handel
zunächst in Optionen und später auch in Futures auf. Die DTB konnte
inzwischen ihr Handelsvolumen ganz erheblich ausweiten und gehört
mittlerweile zu einer der führenden Terminbörsen. Drei Jahre nach
ihrem Start hat die DTB nunmehr eine wesentliche Erweiterung der
Abwicklungsmöglichkeiten von an der DTB gehandelten Kontrakten vorgenommen.
Nach der bisherigen Struktur der DTB muß ein Börsenteilnehmer der
DTB das Clearing für die zwischen ihm und der DTB zustande gekommenen
Geschäfte selber durchführen. Für Kunden von Börsenteilnehmern der DTB
hat dies zur Folge, daß diese den Abschluß des DTB-Geschäftes (Executing)
und dessen Abwicklung (Clearing) nicht verschiedenen Börsenteilnehmern
übertragen können. Eine Ausnahme von dieser Regelung besteht nur
hinsichtlich der Nicht-Clearing-Mitglieder, d.h. solchen Börsenteilnehmern,
die nicht selbst zum Clearing berechtigt sind. Für diese wird das
Clearing durch ein General-Clearing-Mitglied der DTB durchgeführt.
Diese starre Bindung des Clearings an den Abschluß des Geschäftes
wurde durch die DTB nunmehr aufgelockert, indem sie die organisatorischen,
EDV-technischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Aufnahme
von Give-up-Geschäften geschaffen und den Teilnehmern der DTB die
Give-up-Funktionalität zur Verfügung gestellt hat. Seit dem 16.März 1993 können Börsenteilnehmer
der DTB damit auch erstmals an der DTB Give-up-Geschäfte tätigen.
Neben den erforderlichen technischen Änderungen war hierfür auch
eine Anpassung der Handels- und Clearingbedingungen der DTB erforderlich.
Gleichzeitig hat die DTB eine Muster-Give-up-Vereinbarung in deutscher
und englischer Sprache herausgegeben und empfohlen, diese künftig
Give-up-Geschäften zugrunde zu legen. Obgleich die DTB keine verbindlichen
Vorgaben für die Verwendung bestimmter Vertragsdokumentationen machen
wollte, ist die Veröffentlichung einer solchen Mustervereinbarung
im Sinne einer Standardisierung und einer Vereinfachung des Vertragsabschlusses
zu begrüßen, da hierdurch nicht zuletzt auch eine aufwendige Prüfung
einzelner Dokumentationen durch die jeweiligen Vertragspartner entfällt
und eine Vereinheitlichung von Vertragsbedingungen erreicht wird.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 01/12/93. Last changed: 01/12/93.
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