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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 14134 | Type: | L/documents; literature | Area: | SW/Wertpapiere: Aktien, Anleihen, Investmentfonds(Aktien-, Renten-, Misch-,Geldmarktfonds), Aktienbörsen, Broker | Keywords: | Börsentermingeschäfte; Terminbörsen; Clearing | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Kienle, Christopher | Title: | Die Give-up-Vereinbarungen beim Clearing im Börsenterminhandel | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 1313-1319 | Publishing date: | 07/24/1993 | Am 26.Januar 1990 nahm die Deutsche Terminbörse (DTB) ihren Handel zunächst in Optionen und später auch in Futures auf. Die DTB konnte inzwischen ihr Handelsvolumen ganz erheblich ausweiten und gehört mittlerweile zu einer der führenden Terminbörsen. Drei Jahre nach ihrem Start hat die DTB nunmehr eine wesentliche Erweiterung der Abwicklungsmöglichkeiten von an der DTB gehandelten Kontrakten vorgenommen. Nach der bisherigen Struktur der DTB muß ein Börsenteilnehmer der DTB das Clearing für die zwischen ihm und der DTB zustande gekommenen Geschäfte selber durchführen. Für Kunden von Börsenteilnehmern der DTB hat dies zur Folge, daß diese den Abschluß des DTB-Geschäftes (Executing) und dessen Abwicklung (Clearing) nicht verschiedenen Börsenteilnehmern übertragen können. Eine Ausnahme von dieser Regelung besteht nur hinsichtlich der Nicht-Clearing-Mitglieder, d.h. solchen Börsenteilnehmern, die nicht selbst zum Clearing berechtigt sind. Für diese wird das Clearing durch ein General-Clearing-Mitglied der DTB durchgeführt. Diese starre Bindung des Clearings an den Abschluß des Geschäftes wurde durch die DTB nunmehr aufgelockert, indem sie die organisatorischen, EDV-technischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Aufnahme von Give-up-Geschäften geschaffen und den Teilnehmern der DTB die Give-up-Funktionalität zur Verfügung gestellt hat. Seit dem 16.März 1993 können Börsenteilnehmer der DTB damit auch erstmals an der DTB Give-up-Geschäfte tätigen. Neben den erforderlichen technischen Änderungen war hierfür auch eine Anpassung der Handels- und Clearingbedingungen der DTB erforderlich. Gleichzeitig hat die DTB eine Muster-Give-up-Vereinbarung in deutscher und englischer Sprache herausgegeben und empfohlen, diese künftig Give-up-Geschäften zugrunde zu legen. Obgleich die DTB keine verbindlichen Vorgaben für die Verwendung bestimmter Vertragsdokumentationen machen wollte, ist die Veröffentlichung einer solchen Mustervereinbarung im Sinne einer Standardisierung und einer Vereinfachung des Vertragsabschlusses zu begrüßen, da hierdurch nicht zuletzt auch eine aufwendige Prüfung einzelner Dokumentationen durch die jeweiligen Vertragspartner entfällt und eine Vereinheitlichung von Vertragsbedingungen erreicht wird. | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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