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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 14122 | Type: | L/documents; literature | Area: | ZA/Zahlungsverkehr, allgemein, Zahlungsgewohnheiten , Zahlungsmittel | Keywords: | Verbraucherschutz; EG-Richtlinien; AGB-Gesetz | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Eckert, Hans-Werner | Title: | Die EG-Richtlinie über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen
und ihre Auswirkungen auf das deutsche Recht, 19.06.1993| #Z
in: WM 93, 1070-1078
-> Verbraucherschutz EG-Ric | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 1070-1078 | Publishing date: | 06/19/1993 | Die Richtlinie über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen führt zu keinen erheblichen Engriffen in das Regelungsgefüge des AGB-Gesetzes. Eine wesentliche Änderung ergibt sich allein daraus, daß der sachliche Anwendungsbereich dahingehend zu erweitern ist, daß künftig auch diejenigen Klauseln einer Angemessenheitskontrolle unterliegen müssen, die nur für eine einmalige Verwendung vorformuliert sind. Weitere Änderungen betreffen lediglich Details der geltenden Vorschriften. So ist in § 9 AGBG, der im Kern unverändert beibehalten werden kann, eine Regelung zu ergänzen, in der die von der Richtlinie geforderten Beurteilungskriterien für die Mißbräuchlichkeit in deutsches Recht übertragen werden. Selbst wenn die Richtlinie damit nur wenige Änderungen des AGB-Gesetzes notwendig macht, dürfte der Titel dieses Gesetzes wohl kaum beibehalten werden können. Da künftig nicht nur Allgemeine Geschäftsbedingungen, sondern alle vorformulierten Klauseln zu erfassen sind, erscheint eine Umbenennung erforderlich in "Gesetz zur Regelung des Rechts der vorformulierten Vertragsbedingungen". | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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