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ID:14078
Type:L/documents; literature
Area:BA/Kreditinstitute,insgesamt - Finanzkonzerne, Zentralbanken, Staatsbanken
Keywords:Kreditwirtschaft; Allgemeine Geschäftsbedingungen; AGB-Banken
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Sonnenhol, Jürgen
Title:Die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:677-684
Publishing date:04/24/1993
1. Die seit 1937 vom privaten Bankgewerbe verwandten Allgemeinen Geschäftsbedingungen
sind wiederholt geändert worden. Genannt seien hier nur die Anpassung
an das am 1. April 1977 in Kraft getretene AGBG durch die in 1976
und 1977 erfolgten Überarbeitungen und die Änderungen jeweils zum
Januar 1984 und 1986. Nun liegen die AGB-Banken völlig neu gefaßt
vor und gelten gegenüber den Kunden seit dem 1.Januar 1993. Ein erster
Blick in die AGB-Broschüre und ein Vergleich mit dem vierseitigen
Faltblatt, auf dem die AGB in der Fassung Januar 1988 enggedruckt
wiedergegeben sind, zeigt, daß die AGB-Banken statt 47 Nummern nur
noch 20 Nummern enthalten und damit jedenfalls in der Regelungsdichte
deutlich kürzer geworden sind. Die neuen AGB-Banken betreffen aus
dem alten Text nur noch die Abschnitte I. Allgemeines und IV. Einzugs-
und Diskontgeschäft, Wechsel und Scheckverkehr, während die Abschnitte
II. Handel in Wertpapieren, Devisen und Sorten sowie III. Verwahrungsgeschäft
aus den AGB ausgegliedert worden sind. Auch diese Bestimmungen werden
gegenwärtig überarbeitet und gelten vorübergehend in der alten Fassung
fort.
Was waren die Gründe für den im Vergleich zu früheren Änderungen derart
radikalen WAndel? Blickt man in die bisherigen AGB-Banken, so findet
man eine Vielzahl unterschiedlichster Regelungen, bei denen sich
oft der innere Zusammenhang nicht erschließt und die zum Teil seit
1937 die Zeiten unverändert überdauert haben. Die seit 1976 vorgenommenen
Änderungen der AGB waren letzlich nur punktuelle Eingriffe und Anpassuungen;
driingend notwendig war es daher, die Beziehung Bank / Kunde auf
eine moderne, den tatsächlichen Gegebenheiten und rechtlichen Erfordernissen
des Bankgeschäfts entsprechende vertragliche Grundlagen zu stellen.
Gefördert wurde diese Einsicht - wer will es leugnen - sicher auch
durch die Rechtsprechung des BGH, die an die Formulierung wirksamer
AGB und Formularverträge - insbesondere durch die Entscheidungen
zum Transparenzgebot - immer strengere Anforderungen stellte. Die
AGB-Banken i.d.F. vom Januar 1988 wurden allerdings in Rechtsprechung
und Literatur in rechtlicher Hinsicht im wesentlichen positiv beurteilt.
Aber auch verstärkte Bemühungen um mehr Verbraucherschutz auf nationaler
und EG-Ebene legten eine Überarbeitung der AGB nahe. Genannt sei
hier z.B. das auf EG-Richtlinien zurückgehende Verbraucherkreditgesetz
vom 17. Dezember 1990. Hingewiesen sei auch auf die vor kurzem verabschiedete
EG-AGB-Richtlinie. Eine Reform der AGB-Banken mußte notwendigerweise
auch sonstige Formularverträge der Banken umfassen. So werden ab
Anfang dieses Jahres beispielsweise neue Kontoeröffnungsanträge und
Vollmachten verwandt; neue Bürgschaftsformulare sind entwickelt worden.
2. Die Neufassung beruht auf verschiedenen Maximen: Für die jeweilige
Klausel sollte ein praktisches Bedürfnis bestehen. Weder sollten
nur sehr selten vorkommende Fälle geregelt noch Organisationsmängel
im Bankgeschäft überdeckt werden. Weiter war zu berücksichtigen,
daß die Rechtsprechung eine hohe Meßlatte an Allgemeine Geschäftsbedingungen
und Formulare anlegt. Dem Transparenzgebot des BGH versuchte man
auf verschiedene Weise zu genügen. Gliederung, Zwischenüberschriften,
eine möglichst verständliche Sprache mit Beispielen und auch nur erklärenden
Halbsätzen oder Sätzen sollem dem Durchschnittskunden im Sinne der
Rechtsprechuung des BGH die AGB-Banken verständlich und eingängig
machen, die natürlich schon von der Sache her immer noch eine "trockene
Kost" darstellen. Kundenfreundlich ist das Ganze schließlich in Broschürenform
zusammengefaßt worden.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 01/12/93. Last changed: 01/12/93.
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