|
|
|
Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 14078 | Type: | L/documents; literature | Area: | BA/Kreditinstitute,insgesamt - Finanzkonzerne, Zentralbanken, Staatsbanken | Keywords: | Kreditwirtschaft; Allgemeine Geschäftsbedingungen; AGB-Banken | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Sonnenhol, Jürgen | Title: | Die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 677-684 | Publishing date: | 04/24/1993 | 1. Die seit 1937 vom privaten Bankgewerbe verwandten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind wiederholt geändert worden. Genannt seien hier nur die Anpassung an das am 1. April 1977 in Kraft getretene AGBG durch die in 1976 und 1977 erfolgten Überarbeitungen und die Änderungen jeweils zum Januar 1984 und 1986. Nun liegen die AGB-Banken völlig neu gefaßt vor und gelten gegenüber den Kunden seit dem 1.Januar 1993. Ein erster Blick in die AGB-Broschüre und ein Vergleich mit dem vierseitigen Faltblatt, auf dem die AGB in der Fassung Januar 1988 enggedruckt wiedergegeben sind, zeigt, daß die AGB-Banken statt 47 Nummern nur noch 20 Nummern enthalten und damit jedenfalls in der Regelungsdichte deutlich kürzer geworden sind. Die neuen AGB-Banken betreffen aus dem alten Text nur noch die Abschnitte I. Allgemeines und IV. Einzugs- und Diskontgeschäft, Wechsel und Scheckverkehr, während die Abschnitte II. Handel in Wertpapieren, Devisen und Sorten sowie III. Verwahrungsgeschäft aus den AGB ausgegliedert worden sind. Auch diese Bestimmungen werden gegenwärtig überarbeitet und gelten vorübergehend in der alten Fassung fort. Was waren die Gründe für den im Vergleich zu früheren Änderungen derart radikalen WAndel? Blickt man in die bisherigen AGB-Banken, so findet man eine Vielzahl unterschiedlichster Regelungen, bei denen sich oft der innere Zusammenhang nicht erschließt und die zum Teil seit 1937 die Zeiten unverändert überdauert haben. Die seit 1976 vorgenommenen Änderungen der AGB waren letzlich nur punktuelle Eingriffe und Anpassuungen; driingend notwendig war es daher, die Beziehung Bank / Kunde auf eine moderne, den tatsächlichen Gegebenheiten und rechtlichen Erfordernissen des Bankgeschäfts entsprechende vertragliche Grundlagen zu stellen. Gefördert wurde diese Einsicht - wer will es leugnen - sicher auch durch die Rechtsprechung des BGH, die an die Formulierung wirksamer AGB und Formularverträge - insbesondere durch die Entscheidungen zum Transparenzgebot - immer strengere Anforderungen stellte. Die AGB-Banken i.d.F. vom Januar 1988 wurden allerdings in Rechtsprechung und Literatur in rechtlicher Hinsicht im wesentlichen positiv beurteilt. Aber auch verstärkte Bemühungen um mehr Verbraucherschutz auf nationaler und EG-Ebene legten eine Überarbeitung der AGB nahe. Genannt sei hier z.B. das auf EG-Richtlinien zurückgehende Verbraucherkreditgesetz vom 17. Dezember 1990. Hingewiesen sei auch auf die vor kurzem verabschiedete EG-AGB-Richtlinie. Eine Reform der AGB-Banken mußte notwendigerweise auch sonstige Formularverträge der Banken umfassen. So werden ab Anfang dieses Jahres beispielsweise neue Kontoeröffnungsanträge und Vollmachten verwandt; neue Bürgschaftsformulare sind entwickelt worden. 2. Die Neufassung beruht auf verschiedenen Maximen: Für die jeweilige Klausel sollte ein praktisches Bedürfnis bestehen. Weder sollten nur sehr selten vorkommende Fälle geregelt noch Organisationsmängel im Bankgeschäft überdeckt werden. Weiter war zu berücksichtigen, daß die Rechtsprechung eine hohe Meßlatte an Allgemeine Geschäftsbedingungen und Formulare anlegt. Dem Transparenzgebot des BGH versuchte man auf verschiedene Weise zu genügen. Gliederung, Zwischenüberschriften, eine möglichst verständliche Sprache mit Beispielen und auch nur erklärenden Halbsätzen oder Sätzen sollem dem Durchschnittskunden im Sinne der Rechtsprechuung des BGH die AGB-Banken verständlich und eingängig machen, die natürlich schon von der Sache her immer noch eine "trockene Kost" darstellen. Kundenfreundlich ist das Ganze schließlich in Broschürenform zusammengefaßt worden. | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
|
|
|