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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 14076 | Type: | L/documents; literature | Area: | SW/Wertpapiere: Aktien, Anleihen, Investmentfonds(Aktien-, Renten-, Misch-,Geldmarktfonds), Aktienbörsen, Broker | Keywords: | Anleihen; Rating; Aufklärungspflichten | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Arendts, Martin | Title: | Beratungs- und Aufklärungspflichten über das einem Wertpapier erteilte
Rating | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 229-237 | Publishing date: | 02/13/1993 | Die Anleihen der Australischen Bond Corporation haben den deutschen
Gerichten zum ersten Male die Möglichkeit gegeben, sich mit dem Rating
von Wertpapieren zu beschäftigen. In einer ganzen Reihe von Urteilen
mußten die Gerichte entscheiden, ob eine Bank bei der Kundenberatung
über den Kauf einer Anleihe der Bond-Gruppe Aufklärungspflichten
verletzt hatte oder nicht. Des weiteren wurde die BFH-Bank, die die
DM-Anleihen der Bond-Gruppe emitiert hatte, wegen Prospekthaftung
auf Schadensersatz verklagt. Eines der für die Gerichte bedeutsamen
Kriterien war die mehrmalige Rating-Herabstufung ("Down-Rating")
der Anleihen der Bond Corporation. Die Ratingagentur Australian Ratings
beurteilte die Bond-Gruppe im Sommer 1988 mit dem schon sehr schlechten
Rating "BB". Am 14. Dezember 1988 wurde das Rating auf "B" heruntergestuft.
Im April 1989 erfolgte eine weitere Herabstufung auf "CCC",d.h. die
Anleihe wurde als unsicher und sehr spekulativ bewertet. Seit der
Jahreswende 1989/90 befindet sich die Bond Corporation in einem dem
Vergleich nach deutschem Recht ähnlichen Verfahren (Scheme of Arrangement).
Auf die von ihr ausgegebenen bzw. garantierten Anleihen wurden seit
Ende 1989 keine Zinszahlungen mehr geleistet. Es ist mehr als ungewiß,
ob die Inhaber der Bond-Anleihen überhaupt noch etwas erhalten werden,
auch wenn sie die im Scheme of Arrangement angebotenen Vorzugsaktien
annehmen.
Diese Beurteilung des Ratings durch Gerichte dürfte nicht die letzte
gewesen sein, da das Rating auch in Deutschland für die Anlageentscheidung
eine immer größere Rolle spielt. Die Gerichte sind sich bei der Bwertung
des Ratings allerdings uneinig: Zum Teil wird das Rating nicht oder
nur am Rande erwähnt, während zum anderen in dem Prospekthaftungsurteil
eine Rating-Herabstufung als gewichtiges Gefahrenmoment erkannt wurde.
Dieses Urteil wird daher entscheidende Rückwirkungen auf die noch
anhängigen und kommenden Anlagehaftungsprozesse haben. Hier soll
zunächst die rechtliche Bedeutung des Ratings dargestellt werden,
da es über das Rating zwar mehrere Veröffentlichungen aus wirtschaftlicher
Sicht, aber nur eine wichtige juristische Veröffentlichung gibt (II.).
Davon ausgehend soll geklärt werden, ob für die Banken bzw. Anlageberater
Beratungs- und Aufklärungspflichten bestehen, wenn für eine von ihnen
empfohlene Anleihe ein Rating erteilt worden ist (III.). Zum Abschluß
werden die daraus folgenden Ergebnisse thesenartig zusammengefaßt(IV.). | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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