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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 14035 | Type: | L/documents; literature | Area: | zxKI/nach Konvertierung II per Hand | Keywords: | Insolvenzen; Insolvenzordnung; EG-Binnenmarkt; Kreditinstitute; Restschuldbefreiung | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Kirchhof, Hans-Peter | Title: | Grenzüberschreitende Insolvenzen im Europäischen Binnenmarkt Teil
II | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 1401-1407 | Publishing date: | 08/07/1993 | Jeder, der sich am grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr beteiligt, kann durch ausländisches Insolvenzrecht vor rechtliche Probleme gestellt werden. Bei der Lösung dürften folgende Faustregeln helfen: 1. Um das ausländische Recht festzustellen, müssen Spezialisten herangebildet werden. 2. Im Zweifel sollte ein im Ausland eröffnetes Insolvenzverfahren auch als in Deutschland wirksam beachtet werden, sobald es bekannt wird. Insbesondere im Europäischen Binnenmarkt wird es nur ganz ausnahmsweise nicht anerkennungsfähig sein. 3. Vor größeren Kreditgewährungen ins Ausland sollten stets auch die insolvenzrechtlichen Rahmenbedingungen insgesamt geklärt werden. Jeder, der Geschäftsbedingungen ins oder Geschäftspartner im Ausland hat, sollte dort eintretende Insolvenzen sorgfältig beachten: nachteilige Folgen in einer Auslandsinsolvenz können rechtlich unmittelbar ins Ausland durchschlagen. 4. Es ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen materiellem und Verfahrensrecht. Auch im Insolvenzrecht bleibt das zugrundeliegende Sachrecht maßgebend. Deshalb sollte möglichst deutsches oder ein anderes günstiges Recht vereinbart sein. Nur die unmittelbaren Auswirkungen der Konkurseröffnung und -abwicklung werden regelmäßig durch das Insolvenzrecht desjenigen Staates bestimmt, der das Verfahren eröffnet hat. 5. Dingliche Sicherheiten innerhalb Deutschlands sind günstig, weil sie vor einer außerordentlichen Entwertung durch eine ausländische Insolvenz geschützt werden können. 6. Im Zweifel können die Kollisionsnormen des EInsO Orientierungshilfen geben. Aus Gründen der Kontinuität werden sie zur Lösung aktueller Fragen mit ausgewertet. | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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