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Result No. 1 / 1:
ID:14035
Type:L/documents; literature
Area:zxKI/nach Konvertierung II per Hand
Keywords:Insolvenzen; Insolvenzordnung; EG-Binnenmarkt; Kreditinstitute; Restschuldbefreiung
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Kirchhof, Hans-Peter
Title:
Grenzüberschreitende Insolvenzen im Europäischen Binnenmarkt Teil
     II
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:1401-1407
Publishing date:08/07/1993
Jeder, der sich am grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr beteiligt,
kann durch ausländisches Insolvenzrecht vor rechtliche Probleme gestellt
werden. Bei der Lösung dürften folgende Faustregeln helfen:
1. Um das ausländische Recht festzustellen, müssen Spezialisten herangebildet
werden.
2. Im Zweifel sollte ein im Ausland eröffnetes Insolvenzverfahren
auch als in Deutschland wirksam beachtet werden, sobald es bekannt wird. Insbesondere im Europäischen Binnenmarkt
wird es nur ganz ausnahmsweise nicht anerkennungsfähig sein.
3. Vor größeren Kreditgewährungen ins Ausland sollten stets auch
die insolvenzrechtlichen Rahmenbedingungen insgesamt geklärt werden.
Jeder, der Geschäftsbedingungen ins oder Geschäftspartner im Ausland
hat, sollte dort eintretende Insolvenzen sorgfältig beachten: nachteilige
Folgen in einer Auslandsinsolvenz können rechtlich unmittelbar ins
Ausland durchschlagen.
4. Es ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen materiellem und
Verfahrensrecht. Auch im Insolvenzrecht bleibt das zugrundeliegende
Sachrecht maßgebend. Deshalb sollte möglichst deutsches oder ein
anderes günstiges Recht vereinbart sein. Nur die unmittelbaren Auswirkungen
der Konkurseröffnung und -abwicklung werden regelmäßig durch das
Insolvenzrecht desjenigen Staates bestimmt, der das Verfahren eröffnet
hat.
5. Dingliche Sicherheiten innerhalb Deutschlands sind günstig, weil
sie vor einer außerordentlichen Entwertung durch eine ausländische
Insolvenz geschützt werden können.
6. Im Zweifel können die Kollisionsnormen des EInsO Orientierungshilfen
geben. Aus Gründen der Kontinuität werden sie zur Lösung aktueller
Fragen mit ausgewertet.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 01/12/93. Last changed: 01/12/93.
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