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ID:14031
Type:L/documents; literature
Area:BA/Kreditinstitute,insgesamt - Finanzkonzerne, Zentralbanken, Staatsbanken
Keywords:Bürgschaft; Kreditsicherheiten; Internationales Wirtschaftsrecht
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Mastropaolo, Fulvio
Title:Die Bankgarantie im internationalen Handelsverkehr
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:1994-1999
Publishing date:11/13/1993
Wie der Verfasser bemerkt (S.25), gibt es "heute im internationalen
Handels- und Wirtschaftsverkehr kein größeres Geschäft, in dem nicht
Bankgarantien - sie es vom deutschen Exporteur/Importeur, sei es
vom ausländischen Kunden/Lieferanten - gestellt werden müssen". Die
auf "erstes Anfordern" zahlbar gestellte Bankgarantie ist eine Schöpfung
des internationalen Wirtschaftsverkehrs; sie ersetzt das einst verbreitete
Bardepot und vermeidet so den Entzug von Liquidität, während der
Gläubiger durch die Verpflichtung der Bank gesichert wird, gegebenenfalls
ohne Einwendungen zu erheben (vgl. S. 97), zahlen zu müssen.
Dagegen ist der gesetzliche Typus der Bürgschaft im wesentlichen
durch das Merkmal der Akzessorietät bestimmt: Gemäß § 767 Abs. 1
BGB ist "der jeweilige Bestand der Hauptverbindlichkeit maßgebend"
für die Verpflichtung des Bürgen. Daraus folgt, daß dem Bürgen alle
rechtshindernden und rechtsvernichtenden Einwendungen oder Einreden
des Hauptschuldners zustehen, was sich auf alle die Hauptschuld betreffenden
Tatbestände (Entstehung, Wirksamkeit, Veränderungen) bezieht (vgl.
§§ 767, 768, 770 Abs. 1 BGB; Art. 1939, 1945 Codice Civile, nach
denen aber die Geschäftsunfähigkeit des Hauptschuldners nicht eingewendet
werden kann). Während also entsprechend dem akzessorischen Charakter
der Bürgschaft der Bürge die rechtlichen Verteidigungsmittel des
Hauptschuldners ausüben darf, ist ihm dies beim Garantievertrag nicht
möglich, da die Garantieverpflichtung rechtlich unabhängig von der
Hauptverbindlichkeit besteht. Die weitergehende Sicherung erleichtert
es daher dem Gläubiger, Kredit zu gewähren und fördert die Verbreitung
"unabhängiger" Garantien im innerstaatlichen Wirtschaftsverkehr.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 01/12/93. Last changed: 01/12/93.
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