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ID:14012
Type:L/documents; literature
Area:SW/Wertpapiere: Aktien, Anleihen, Investmentfonds(Aktien-, Renten-, Misch-,Geldmarktfonds), Aktienbörsen, Broker
Keywords:Wertpapierdepot; Börsen; Aktienhandel
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Heißel, Siegfried; Kienle, Christopher
Title:
Rechtliche und praktische Aspekte zur Einbeziehung vinkulierter
     Namensaktien in die Sammelverwahrung
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:1909-1917
Publishing date:10/30/1993
Vinkulierte Namensaktien, die insbesondere durch deutsche Versicherungsgesellschaften
emittiert werden, konnten bisher bis auf eine Ausnahme nicht in die
Sammelverwahrung beim deutschen Kassenverein überführt werden.
Die Verwahrung und Verwaltung vinkulierter Namensaktien ist deswegen
noch immer nur in den Tresorfazilitäten der Banken möglich. Bei dieser
Sonderverwahrung (Sprachgebrauch: Streifbandverwahrung) bezeichneten
Verwahrform werden die Wertpapiere unter äußerlich erkennbarer Bezeichnung
jedes Hinterlegers gesondert von den eigenen Beständen der Bank oder
denen Dritter verwahrt. Der Name des Hinterlegers wird auf dem die
Wertpapiere umgebenden "Streifenband" vermerkt. Mäntel und Bogen
werden aus Sicherheitsgründen räumlich voneinander getrennt gehalten.
Bei der Streifbandverwahrung bleibt der Hinterleger Allein-Eigentümer
seiner für ihn verwahrten Urkunden. Veräußert er die Wertpapiere,
so bedingt die Erfüllung des Geschäfts eine physische Lieferung der
Stücke an die Gegenpartei (keine klassische Zug-um-Zug-Lieferung).
Die Sammelverwahrung von Wertpapieren ist dagegen weitaus rationeller.
Sie ermöglicht eine rein buchungstechnisch vollziehbare Übertragung
von Wertpapieren. Auf diese Weise erübrigt sich im Falle eines Eigentumswechsels
die kosten- und zeitaufwendige und letzlich risikobehaftete physische
Lieferung von Wertpapieren von einer Partei zu der anderen sowie
die damit verbundenen typischen Folgenhandlungen wie Wertpostenein-
und ausgangskontrolle, Prüfung auf Vollzähligkeit, Echtheit, Lieferbarkeit
und Opposition, Verbringung in den Tresor und Bänderung, Führung
von Stücknummern in einer seperaten Kartei und Versand eines Stücknummernverzeichnisses
an den Depotkunden. die Sammelverwahrung eröffnet auch für Emittenten
Möglichkeiten für spürbare Kostensenkungen. Sie gestattet es beispielsweise,
Kapitalerhöhungen den gesamten Erhöhungsbetrag in wenigen technischen
Globalurkunden zu verbriefen, sofern die jederzeitige Lieferfähigkeit
des DKV durch den existenten sammelverwahrten Bestand an Einzelurkunden
weiterhin gewährleistet ist.
Nachfolgend sollen die rechtlichen Voraussetzungen und möglichen
organisatorischen Rahmenbedingungen für eine Einbeziehung vinkulierter
Namensaktien in die Sammelverwahrung dargestellt werden.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 01/12/93. Last changed: 01/12/93.
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