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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 13984 | Type: | L/documents; literature | Area: | zxKI/nach Konvertierung II per Hand | Keywords: | Gesamtvollstreckung; Insolvenzen | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Haarmeyer, Hans; Wutzke, Wolfgang; Förster, Karsten | Title: | Gesamtvollstreckungsordnung | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 1266-1267 | Publishing date: | 07/10/1993 | Soll das Rezensionswesen sowohl informativ wie auch unterhaltsam sein, dann herrscht in ihm der von Thomas Hobbes beschriebene Naturzustand, in dem ein Autor dem anderen ein Wolf ist. Wenn ein (Ko-)Kommentar der Gesamtvollstreckungsordnung einen "Konkurrenz"kommentar bespricht, bedarf es daher wenigstens einer Vorbemerkung. Sehr bald nach Inkrafttreten der Gesamtvollstreckungsordnung der DDR im Juni 1990 und ihrer Übernahme durch den Einigungsvertrag erschien die erste Auflage des hier zu besprechenden Kommentars. Hans Haarmeyer, nunmehr Amtsgerichtspräsident in Halle, hatte nach Erfahrungen als Konkursrichter im Jahre 1990 Richter der DDR inoslvenzrechtlich geschult. Wolfgang Wutzke und Karsten Förster, Rechtsanwälte aus Bremen, hatten zu dieser Zeit ihre Tätigkeit als Insolvenzverwalter in den neuen Bundesländern aufgenommen. Die (wissenschaftlich hervorragend fundierten) Erfahrungen der Autoren mit Gesamtvollstreckungen haben schon im Frühjahr 1991 ihren Niederschlag in einem Kurzkommentar zur GesO gefunden, der sogleich nach seinem Erscheinen in aller Munde und in Händen jedermanns war, der mit dem Komplex "Sanierung und Insolvenz" in den neuen Bundesländern zu tun hatte. Seinen Reiz erfuhr dieser (Kurz-)Kommentar aus der Apodiktik, mit der die Autoren die Gesetzeslage oftmals sehr schlicht (und deshalb merkwürdigerweise auch nicht immer praxisorientiert) wiedergaben. Gegenüber einem "professionell" oder eher technisch wirkenden Kommentar wie dem von Hess und Binz (auch 1991), die ihre Kommentierung zur Konkursordnung ohne größere methodische Vorbehalte auf die GesO Übertrugen, wirkte der "Haarmeyer" nachgerade erfrischend. Diese eher "biographischen" Vorbemerkungen sind erforderlich, um den Stellenwert des nunmehr in "wesentlich erweiteter" zweiten Auflage vorliegenden Kommentars angemessen beurteilen zu können, die dessen Charakter grundlegend gewandelt hat. Die Neuauflage verwertet die nunmehr in breiterem Umfang vorliegende Literatur und - insofern nutzte Haarmeyer in der zweiten Hälfte des Jahres 1991 weitestgehend "Insiderkenntnisse" - Judikatur bis zur Jahreswende 1991/1992. Den Zeitablauf macht Haarmeyer dadurch so deutlich, daß er die Erfahrungen von Wutzke und Förster durch den Abdruck einer "Musterakte" mit Gesamtvollstreckungsberichten aus deren Büro (S.491-547) dokumentiert. Ob dies so glücklich ist, mag dahingestellt bleiben. Anstelle der ermüdenden Ausführungen in der abgedruckten Musterakte wären Formulare, kurz und ansprechend, nach meinem Eindruck sinnvoller gewesen. Aber das ist eine Frage des Geschmacks, über den man bekanntlich sinnvollerweise nicht streiten sollte. | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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