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ID:13984
Type:L/documents; literature
Area:zxKI/nach Konvertierung II per Hand
Keywords:Gesamtvollstreckung; Insolvenzen
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Haarmeyer, Hans; Wutzke, Wolfgang; Förster, Karsten
Title:Gesamtvollstreckungsordnung
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:1266-1267
Publishing date:07/10/1993
Soll das Rezensionswesen sowohl informativ wie auch unterhaltsam
sein, dann herrscht in ihm der von Thomas Hobbes beschriebene Naturzustand,
in dem ein Autor dem anderen ein Wolf ist. Wenn ein (Ko-)Kommentar
der Gesamtvollstreckungsordnung einen "Konkurrenz"kommentar bespricht,
bedarf es daher wenigstens einer Vorbemerkung.
Sehr bald nach Inkrafttreten der Gesamtvollstreckungsordnung der
DDR im Juni 1990 und ihrer Übernahme durch den Einigungsvertrag erschien
die erste Auflage des hier zu besprechenden Kommentars. Hans Haarmeyer,
nunmehr Amtsgerichtspräsident in Halle, hatte nach Erfahrungen als
Konkursrichter im Jahre 1990 Richter der DDR inoslvenzrechtlich geschult.
Wolfgang Wutzke und Karsten Förster, Rechtsanwälte aus Bremen, hatten
zu dieser Zeit ihre Tätigkeit als Insolvenzverwalter in den neuen
Bundesländern aufgenommen. Die (wissenschaftlich hervorragend fundierten)
Erfahrungen der Autoren mit Gesamtvollstreckungen haben schon im
Frühjahr 1991 ihren Niederschlag in einem Kurzkommentar zur GesO
gefunden, der sogleich nach seinem Erscheinen in aller Munde und
in Händen jedermanns war, der mit dem Komplex "Sanierung und Insolvenz"
in den neuen Bundesländern zu tun hatte. Seinen Reiz erfuhr dieser
(Kurz-)Kommentar aus der Apodiktik, mit der die Autoren die Gesetzeslage
oftmals sehr schlicht (und deshalb merkwürdigerweise auch nicht immer
praxisorientiert) wiedergaben. Gegenüber einem "professionell" oder
eher technisch wirkenden Kommentar wie dem von Hess und Binz (auch
1991), die ihre Kommentierung zur Konkursordnung ohne größere methodische
Vorbehalte auf die GesO Übertrugen, wirkte der "Haarmeyer" nachgerade
erfrischend.
Diese eher "biographischen" Vorbemerkungen sind erforderlich, um den
Stellenwert des nunmehr in "wesentlich erweiteter" zweiten Auflage
vorliegenden Kommentars angemessen beurteilen zu können, die dessen
Charakter grundlegend gewandelt hat. Die Neuauflage verwertet die
nunmehr in breiterem Umfang vorliegende Literatur und - insofern
nutzte Haarmeyer in der zweiten Hälfte des Jahres 1991 weitestgehend
"Insiderkenntnisse" - Judikatur bis zur Jahreswende 1991/1992. Den
Zeitablauf macht Haarmeyer dadurch so deutlich, daß er die Erfahrungen
von Wutzke und Förster durch den Abdruck einer "Musterakte" mit Gesamtvollstreckungsberichten
aus deren Büro (S.491-547) dokumentiert. Ob dies so glücklich ist,
mag dahingestellt bleiben. Anstelle der ermüdenden Ausführungen in
der abgedruckten Musterakte wären Formulare, kurz und ansprechend,
nach meinem Eindruck sinnvoller gewesen. Aber das ist eine Frage
des Geschmacks, über den man bekanntlich sinnvollerweise nicht streiten
sollte.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 01/12/93. Last changed: 01/12/93.
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