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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 13961 | Type: | L/documents; literature | Area: | KA/Kredit, allgemein | Keywords: | Abtretung; Forderungsabtretung; Abtretungsverbot | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Heupgen, Jens | Title: | Vertragliche Abtretungsverbote: pro und contra | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 1707-1709 | Publishing date: | 09/25/1993 | Hintergrund der Normierung eines Abtretungsverbotes bei Schaffung des Bürgerlichen Gesetzbuches war, daß der Schuldner vor "rücksichtslosen neuen Gläubigern" geschützt werden sollte. Dieser gesetzgeberische Zweck war bereits bei Schaffung des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht unumstritten. Man wird bereits darüber streiten können, ob die Normierung eines Abtretungsverbotes im Jahre 1900 bei Schaffung des Bürgerlichen Gesetzbuches sinnvoll war. Denn der "schwache" Schuldner kann die Vereinbarung des Abtretungsverbots nicht durchsetzen, und derjenige, der dem Gläubiger als "starker" Schuldner das Abtretungsverbot diktiert, wäre auch einem Neugläubiger gegenüber nicht schwach. Darüber hinaus kann die jetzige gesetzliche Regelung auch nicht als geglückt bezeichnet werden. So ist z.B. im Falle der Kettenlieferung der Abnehmer eines Zwischenlieferers, der gegenüber dem Vorlieferanten einen vertraglichen Abtretungsausschluß festgelegt hat, weiterhin dem Durchgriff des Vorlieferanten ausgesetzt, wenn und soweit der Vorlieferant - wie dies heute allgemein üblich ist - in seinen Verkaufs-AGB einen verlängerten Eigentumsvorbehalt vorgesehen hat. Aufgrund der wesentlichen Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse, die von dem historischen Gesetzgeber nicht vorausgesehen werden konnten, hat sich gesetzgeberischer Handlungsbedarf ergeben, insbesondere im Hinblick auf den Schutz der mittelständischen Zulieferindustrie. Denn die Schaffung eines maximalen Schuldnerschutz-Rechtes führt zu einer unangemessenen Benachteiligung der Gläubiger. | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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