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ID:13961
Type:L/documents; literature
Area:KA/Kredit, allgemein
Keywords:Abtretung; Forderungsabtretung; Abtretungsverbot
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Heupgen, Jens
Title:Vertragliche Abtretungsverbote: pro und contra
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:1707-1709
Publishing date:09/25/1993
Hintergrund der Normierung eines Abtretungsverbotes bei Schaffung
des Bürgerlichen Gesetzbuches war, daß der Schuldner vor "rücksichtslosen
neuen Gläubigern" geschützt werden sollte. Dieser gesetzgeberische
Zweck war bereits bei Schaffung des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht
unumstritten. Man wird bereits darüber streiten können, ob die Normierung
eines Abtretungsverbotes im Jahre 1900 bei Schaffung des Bürgerlichen Gesetzbuches
sinnvoll war. Denn der "schwache" Schuldner kann die Vereinbarung
des Abtretungsverbots nicht durchsetzen, und derjenige, der dem Gläubiger
als "starker" Schuldner das Abtretungsverbot diktiert, wäre auch
einem Neugläubiger gegenüber nicht schwach. Darüber hinaus kann die
jetzige gesetzliche Regelung auch nicht als geglückt bezeichnet werden.
So ist z.B. im Falle der Kettenlieferung der Abnehmer eines Zwischenlieferers,
der gegenüber dem Vorlieferanten einen vertraglichen Abtretungsausschluß
festgelegt hat, weiterhin dem Durchgriff des Vorlieferanten ausgesetzt,
wenn und soweit der Vorlieferant - wie dies heute allgemein üblich
ist - in seinen Verkaufs-AGB einen verlängerten Eigentumsvorbehalt
vorgesehen hat.
Aufgrund der wesentlichen Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse,
die von dem historischen Gesetzgeber nicht vorausgesehen werden konnten,
hat sich gesetzgeberischer Handlungsbedarf ergeben, insbesondere
im Hinblick auf den Schutz der mittelständischen Zulieferindustrie.
Denn die Schaffung eines maximalen Schuldnerschutz-Rechtes führt
zu einer unangemessenen Benachteiligung der Gläubiger.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 01/12/93. Last changed: 01/12/93.
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