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Altersvorsorge in Deutschland

Die Altersversorgung in Deutschland erfährt seit dem 01.01.2002 durch das Altersvermögensgesetz eine nachhaltige Reform. Die bisher noch weit verbreitete Ansicht, dass die Altersversorgung von Staats wegen mittels der gesetzlichen Rentenversicherung gesichert wird und der einzelne nur noch die "Spitzen" in Eigeninitiative abdecken muss, wird durch die Auffassung verdrängt, dass die private durch Eigeninitiative aufzubauende Altersvorsorge integraler Bestandteil der Altersicherung ist. Durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) und die zuvor beschlossene Kürzung der Sozialversicherungsrente durch das Altersvermögens­ergänzungsgesetz (AVmEG) hat der Gesetzgeber einerseits den Druck zur selbstorganisierten Altersvorsorge erhöht und zugleich in der, die Sozialversicherung ergänzende, privaten Altersvorsorge staatliche Anreize geschaffen. Mehr als zuvor wird die Rentenzahlung im Alter auf drei Säulen beruhen, der Sozialversicherung, der betrieblich-kollektiven und individuellen Altersvorsorge.

Altersvorsorge ist nicht nur Vermögensbildung durch die Auswahl von Altersvorsorgeprodukten (Arten der Altersvorsorge) sondern auch die Sicherung des Vermögens durch angepasste Versicherungsleistungen (Vermögensbildung und Alterssicherung).

  
           
    Erzeugt: 02.03.02. Letzte Änderung: 08.06.03.
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