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Informationspflichten von Banken bei der Finanzierung von Klein- und Mittelständischen Unternehmen (Arbeitspapier des IFF Stand 2001, Autor: Ulrich Krüger)


In der Insolvenzprävention geht es um die Rechte der Kleinunternehmer bei Zahlungsschwierigkeiten, um nützliche HIlfen und Analysen, die sich aus laufenden Forschungen und Arbeiten ergeben sowie um Informationspflichten der Banken bei der Finanzierung von Klein- und Mittelständischen Unternehmen

Themenstellung:

“Es gehört zu unserem täglichen Brot, Versuche von Kreditnehmern abzuweh­ren, über angebliche Aufklärungs- und Beratungspflichten der Banken das wirtschaftliche Risiko der mit Krediten finanzierten Geschäfte bei einem Scheitern nachträglich auf das Finanzie­rungsinstitut abzuwälzen”. Mit diesen Worten beschrieb der damalige Vorsitzende des XI. Zivilsenates beim BGH, Horst Schimansky, auf dem Bankrechtstag 1998 die, bis auf wenige Ausnahmen, restriktive Position der Rechtsprechung gegenüber Schadensersatzforderungen gescheiterter Unternehmer. Auch die bankrechtliche Literatur kann in der Mehrheit keine “Rechtslücke” im Hinblick auf die Aufklärungs- und Beratungspflichten im Kreditgeschäft entdecken und befürchtet “Sorgfalts- und Aufklärungspflichten der Kreditinstitute und kein Ende”

In einem Gerichtsurteil liest sich dies jedoch differenzierter:

"Rechte der Existenzgründer bedeuten nicht von vornherein eine Abwälzung des wirtschaftlichen Risikos der Existenzgründerin auf das Kreditinstitut. Sie sind Ausdruck einer Verantwortung der kreditierenden Bank für eine Existenzgründung, wenn ein entsprechendes Vertrauen beim Darlehensnehmer erzeugt wird. Erst die Wahrnehmung der hier von dem Kreditinstitut verletzten Pflichten hätte die Voraussetzung zur vernünftigen Kalkulation des wirtschaftlichen Risikos durch die Darlehensnehmerin, die sich hier auf die Planungen der Sparkasse verlassen durfte, schaffen können. Nur so wäre ihr ein sinnvoller Existenzgründungsversuch (oder eine Abstandnahme von diesem Plan) möglich gewesen, bei dem dann zwar das Risiko des wirtschaftlichen Scheiterns bei der Darlehensnehmerin verbleiben muss, das Kreditinstitut aber nicht ein Vertrauen darauf in Anspruch nimmt, dass die Grundlagen einer Finanzierungsplanung betriebswirtschaftlich vernünftig gelegt sind, während sie in Wirklichkeit dem zu gründenden Unternehmen von vornherein keine Überlebenschance einräumten. Nicht für mehr, aber auch nicht für weniger muss ein Kreditinstitut einstehen, wenn es Einfluss auf die Finanzierungsplanung nimmt oder eine Form der Finanzierungsberatung anbietet. Kreditinstitute sind nicht verpflichtet auf diesem Gebiet in einer Form tätig zu werden, die eine Kompetenz für alle Fragen der Existenzgründung dem Existenzgründer suggeriert. Betreibt ein Kreditinstitut jedoch das Existenzgründungsgeschäft, wie im vorliegenden Fall die Sparkasse, bestehen zumindest begrenzte Informationspflichten, bei deren Verletzung eine Haftung für die entstandenen Schäden eintritt."

Der Beitrag stellt diese Rechte und Pflichten im Überblick dar.

  
           
    Erzeugt: 05.11.01. Letzte Änderung: 13.10.02.
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