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AltersvorsorgeBisherige Erfolge (Stand 2003)Bei rentenversicherungspflichtigen Sozialhilfeempfängern wurde inzwischen vom Gesetzgeber nachgebessert. Hier hat der Staat die Beiträge faktisch bei der Hilfe zum Lebensunterhalt übernommen. Die Ausweitung der Förderung auf Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes zeigt, dass das Bedürfnis einiger Gruppen anfangs vergessen wurde, und dass die Bereitschaft vom Staat besteht diese sukzessive mit einzubeziehen. Das Verbraucherschutzministerium (BMVEL) hält die derzeitigen Regeln zur Transparenz bei der "Riester-Rente" selbst nicht für ausreichend und ist dabei zu überlegen, wie dieses verbessert werden kann. Auch einige Anbieter wie zum Beispiel Tchibo haben inzwischen reagiert, verstärkt mit einfachen transparenten Kostenquoten für sich werben oder auch die Rückkaufswerte während der Laufzeit bei Altersvorsorge-Verträgen verstärkt ins Licht der Öffentlichkeit zu rücken. Sie dienten sogar bei einem Anbieter als Werbefaktor. Die Anbieter haben durch die aufkommende Diskussion auch zunehmend erkannt, dass die Lebensläufe der Menschen immer perforierter werden, sich also nicht mehr so glatt und kontinuierlich entwickeln, ihre Produkte aber noch nicht darauf angepasst sind. Das Bedürfnis, die Produkte auch ohne gesetzliche Vorgaben flexibler zu gestalten wächst damit auch auf Anbieter-Seite. Regierung und Opposition haben dazu verstanden, dass das Produkt zu unübersichtlich und intransparent ist und arbeiten daher schon ein halbes Jahr nach In-Kraft-Treten getrennt voneinander an Reformvorschlägen. Die Einberufung einer erneuten Reformkommission zur Altersvorsorge Ende 2002 lässt vermuten, dass die Regierung ihr Gesetz selbst als nachbesserungsbedürftig empfindet und die gesetzliche Regelung deshalb in den nächsten Jahren noch erhebliche Veränderungen erfahren wird. |
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Erzeugt: 08.06.03. Letzte Änderung: 08.06.03. Information zum Urheberrecht der angezeigten Inhalte kann beim Institut für Finanzdienstleistungen erfragt werden. Aus fehlenden Angaben kann kein Recht zur freien Nutzung der Inhalte abgeleitet werden. |
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